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Nach Kompromisslösung Bundestag will Fracking stark einschränken

Der Bundestag will in seiner heutigen Abstimmung das unkonventionelle Fracking verbieten, das konventionelle Fracking soll unter strengeren Auflagen erlaubt bleiben. Wenn in fünf Jahren mehr wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, kann der Bundestag neu entscheiden.

Von: Janina Lückoff und Ulrich Trebbin

Stand: 23.06.2016

Fracking-Station in Pennsylvania | Bild: pa/dpa/Jim Lo Scalzo

Ein Jahr lang hatten Union und SPD um den Kompromiss beim Thema Fracking gerungen; die Einigung kam überraschend. Offenbar wurde nun der Druck zu groß, denn die Unternehmen hatten angekündigt, sich nach einer freiwilligen Auszeit wieder um Lizenzen zu bemühen - und nach derzeit geltendem Recht hätten sie die bekommen können.

Fracking nicht in härteren Gesteinsschichten

Nun also soll das unkonventionelle Fracking, also die Gewinnung von Gas und Öl aus härteren Schiefergesteinsschichten, generell verboten werden - und zwar unbefristet. Der bisherige Entwurf hatte ein Verbot nur oberhalb von 3000 Metern Tiefe vorgesehen. Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken sollen nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen möglich sein.

Sandsteinfracking unter strengeren Auflagen

Das konventionelle Fracking in Sandstein darf nur in bestimmten Gegenden stattfinden. Ausgeschlossen sind Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, außerdem Einzugsgebiete der öffentlichen Wasserversorgung. Hierfür hatte sich unter anderem der Deutsche Brauer-Bund eingesetzt, da die Brauer um die Qualität ihrer Biere fürchten, falls es beim Fracking zu Unfällen kommt, und in der Folge das Grundwasser verseucht wird. Außerdem soll es strengere Regeln für die Flüssigkeiten geben, die beim Fracking in den Boden gepresst werden. Für neue Projekte wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Sollte Fracking zu Rissen in Hauswänden führen, werden die Rechte der Hausbesitzer gestärkt.

Kritik an der Entscheidung

Die Opposition und Umweltschutzorganisationen wie der BUND und Robin Wood würden Fracking am liebsten ganz verbieten. Dies sei für den Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren notwendig. Aus der Industrie kommt hingegen die Klage, die geplanten Einschränkungen gingen zu weit.

"Es ist gut, dass die konventionelle Erdgasförderung wieder ermöglicht und Rechtssicherheit geschaffen wird. Die zusätzlichen Auflagen sind allerdings überzogen und unnötig. Die konventionelle Erdgasförderung mit höchsten Umweltstandards hat in Deutschland eine lange Tradition."

Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung,

Neue Entscheidung in fünf Jahren

In fünf Jahren kann das Parlament erneut über das Gesetz entscheiden, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Die Koalitionsparteien bezeichnen die Einigung als "Riesenerfolg". Den Vorwurf der Grünen, die Bundesregierung wolle im Windschatten von Brexit-Abstimmung und Fußball-EM ein Fracking-Erlaubnis-Paket durchwinken, wies Umweltministerin Hendricks schon vor der heutigen Debatte im Bundestag zurück.


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Walter, Freitag, 24.Juni 2016, 13:43 Uhr

1. Fraking Totalverbot!

Fraking hätte komplett verboten werden müssen! Diese Entscheidung des Bundestags ist für mich persönlich Unrecht!