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Einigung bei Erbschaftssteuer Firmenerben bleiben begünstigt

Wieviel Steuern müssen Firmenerben zahlen? Die Zeit drängte, das Bundesverfassungsgericht saß der Politik im Nacken. Jetzt haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss verständigt.

Von: Charlie Grüneberg

Stand: 22.09.2016

Erbschaftssteuer | Bild: picture-alliance/dpa

Mehrmals hatte der Gesetzgeber die Fristen verstreichen lassen, die das Bundesverfassungsgericht für eine Neuregelung der Erbschaftsteuer gesetzt hatte. Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, der Hamburger Regierungschef Olaf Scholz, sprach daher nicht mehr davon, dass es fünf vor zwölf für eine Einigung sei, sondern sieben nach zwölf. Die Einigung kam tatsächlich aber noch später in der Nacht zustande, da war es längst nach eins. Aber lieber spät als nie, so der SPD-Politiker Scholz:

"Es wäre eine große Blamage, wenn der deutsche Gesetzgeber, Bundestag und Bundesrat, nicht selber ein neues Erbschaftsteuergesetz beschließt, sondern das Bundesverfassungsgericht die Rolle des scheiternden Gesetzgebers übernehme."

Olaf Scholz

Auch künftig sind Firmenerben damit weitgehend von der Zahlung der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings wurden beispielsweise die Voraussetzungen verschärft, wann ein Betrieb als Familienunternehmen gilt. In Fällen, in denen ein Erbe finanziell überfordert ist, kommt ihm der Gesetzgeber entgegen, aber nicht so weit wie ursprünglich gedacht:

"Wir haben es geschafft, dass es keine Stundungsregelung mehr gibt wie sie ursprünglich geplant war: Ohne Zinsen, zehn Jahre die Steuern nicht zahlen müssen, das erklär' mal allen anderen Steuerpflichtigen."

Olaf Scholz

Jetzt soll die Steuer nur noch sieben Jahre lang gestundet werden und ab dem zweiten Jahr fallen Zinsen an. Wichtiger Knackpunkt war auch die Unternehmensbewertung. Hier versuchten Erben in der Vergangenheit oft, den Wert des Betriebes künstlich nach unten zu rechnen. Im ursprünglichen Gesetz war eine komplizierte Rechnung vorgesehen, an deren Ende das Ergebnis mit dem Faktor 12,5 multipliziert wird, dieser Faktor liegt nun bei 13,75.

Allerdings ist die Rechnung noch immer kompliziert. Von der Grünen-Finanzexpertin Anja Hajduk kommt daher Kritik:

"Es ist jetzt aus unserer Sicht relativ willkürlich ein Kapitalisierungsfaktor festgelegt worden, der dazu führt, dass deutlich über 20 Prozent, wahrscheinlich so um die 23, 24 Prozent, der Unternehmenswert abgesenkt wird. Das halten wir nicht vereinbar mit den verfassungsgerichtlichen Urteilen."

Anja Hajduk, Grüne

"Beschäftigungsprogramm für Steuerberater"

Weil auch viele weitere Regeln im Erbschaftsteuer-Gesetz sehr kompliziert sind, spricht der Präsident des Münchner ifo-Instituts, Clemens Fuest, von einem Beschäftigungsprogramm für Steuerberater. Im Bundestag dürfte die Einigung dennoch eine Mehrheit finden. Im Bundesrat könnten die Grünen, die in unterschiedlichen Konstellationen an insgesamt zehn Landesregierungen beteiligt sind, das Gesetz noch kippen. Baden-Württembergs Grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprach allerdings schon von einem guten Kompromiss für die Familienunternehmen und einem wichtigen Signal für die Handlungsfähigkeit der Politik.


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Alfons Mayer, Donnerstag, 22.September 2016, 10:18 Uhr

8. Einigung bei Erbschaftssteuer

Was nicht alles gemacht wird für die Parteienpropaganda bzw. Vorwahlkampf.

Trueteam, Donnerstag, 22.September 2016, 09:12 Uhr

7. Erbschaftsteuer

Jetzt bekommen wir eine Erbschaftsteuer ( sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen ), die ganz hohe Betriebsvermögen begünstigt, dagegen wird jemand der im Privatvermögen von einem bekannten mehr als 20.000,00 Euro erbt mit mid. 30 % zur Kasse gebeten. Hier kann man wirklich nur noch das Wort ungerecht dazusagen. Gegen so einen Erbschaftsteuer ist wirklich das Bundesverfassungsgericht einzubinden.
Ich finde für weiterführendes Vermögen darf es sowohl im Privat-, wie auch im Betriebsvermögen keine Erbschaftssteuer geben. Die fianzielle Lücke könnte der Staat leicht durch eine geringe Anhebung des Spitzenssteuersatz wie auch den Abbau von Privillegen von Politkern und Beamten ausgleichen. Der Verwaltungsaufwand bei der Erbschafts-/ Schenkungssteuer ist ohnehin massiv. Ich finde Parteienpolitisch hat sich die Union nun mit Zustimmung zu dieser Sozialismussteuer ohnehin vom bürgerlichen Lager weiter entfernt.

Andreas, Donnerstag, 22.September 2016, 08:58 Uhr

6. Erbschaftssteuer gehört abgeschafft

Die Erbschaftssteuer ist schon immer eine Doppelbesteuerung.

Alle Werte, welche vererbt werden, sind bereits vielfach versteuert und es handelt sich um Nettowerte.

Also sollten diese Werte auch ohne eine weitere Steuer weitergegeben werden können.

Teilweise bekommen ja schon die eigenen Kinder Probleme, wenn die Eltern das Haus und ein wenig Geld weitervererben
und müssen zahlen.

Aber dann würden ja die Einnahmen wegfallen, damit Deutschland weiterhin das Zahlerland Nr. 1 für Europa und für die Welt spielen kann.

Aber dank der Ungerechtigkeit in Deutschland, haben immer mehr das Problem ja nicht mehr, da Häuser und Geld wegen
Pflegekosten leider drauf gehen.

Und Migranten, welche nach Deutschland kommen, liegen im Alter im gleichen Altenheim und bekommen 100 Prozent vom Steuerzahler!
Das ist Diskriminierung gegenüber Einheimischen.

  • Antwort von Erich, Donnerstag, 22.September, 09:08 Uhr

    @Andreas!

    Völlig Richtig! Dieser Steuerterrorstaaat, enteignet die eigenen Bürger, um das Geld in der Welt zu verteilen!

  • Antwort von Truderinger, Donnerstag, 22.September, 09:34 Uhr

    Erbschaftssteuer gibt es in fast jedem Land! Aber ich denke, es ging auch eher darum, einen Zusammenhang zwischen diesem Thema und der Flüchtlingspolitik zu konstruieren, auch wenn er noch so verkrampft ist.

  • Antwort von loisachtaler, Donnerstag, 22.September, 12:01 Uhr

    Das sehe ich auch so, speziell wegen der Mehrfach-Versteuerung und der Versteuerung des Grundvermögens nicht des Gewinns! Genau deswegen wurde die Steuer in zB Österreich vor Jahren vom Verfassungsgerichtshof gekippt, da obige Punkte schlicht nicht zu vermeiden sind: ganz besonders die Mehrfach-Versteuerung (Doppel-Besteuerung). Da muss wohl erst einmal bis zum Europäischen Gerichtshoh durchgeklagt werden, damit sich D was ändert.

    Wir brauchen auch dringend eine Vereinheitlichung der Besteuerung (jedweder Art von Steuern) in ganz Europa!!

    Die "neue" Einigung ist offensichtlich genauso verfassungswidrig wie bisher, keine Gleichbehandlung, Bevorzugung grosser Vermögen ...was soll das??? Bitte sofort wieder Verfassungsklage einreichen, solange bis der Schwachsinn endlich gekippt wird ...

    Das kann ganz locker durch viele höhere Besteuerung hoher Einkommen kompensiert werden: kein Problem, wenn jemand 10 Mill. pro Jahr verdient, und dann mit sagen wir 50/60/70% versteuert...

  • Antwort von Horst Voll, Donnerstag, 22.September, 15:10 Uhr

    Wer soll den dann die üppigen Diäten und Pensionen erwirtschaften? Ich habe keine Lust, für diese Typen noch mehr zu arbeiten. Schnauze voll.

Oliver S., Donnerstag, 22.September 2016, 08:52 Uhr

5.

M.E. sollte ein Erbe einer Firma nur dann Erbschaftssteuer zahlen müssen, wenn er privat davon profitiert in der Form, dass er das Firmenvermögen für private Zwecke nach belieben verwenden kann. Soweit ich weiß ist das aber nicht der Fall. Das Vermögen einer Firma steckt in der Firma selber, in deren Sachwerten sowie Finanzen. Kommt ein Firmenerbe an dieses Vermögen für private Zwecke nach belieben ran? Das würde mich schon rein steuerlich wundern. Kann mir diese Frage jemand beantworten?

Bei einem Privaterben ist das völlig anders. Das geerbte Vermögen hat der Erbe für private Zwecke zur Verfügung. Und da wir nun mal in einem Sozialstaat leben, in dem die Starken die Schwachen mit tragen (müssen), finde ich Erbschaftssteuer auch richtig. Denn die Schwachen in unserer Gesellschaft tragen genauso ihren wichtigen Beitrag dazu bei, dass diese Gesellschaft täglich funktionieren kann. Nur leider halten sich bestimmte, häufig Krawatte tragende Gruppen für wertvoller und wichtiger ...

  • Antwort von Truderinger, Donnerstag, 22.September, 09:42 Uhr

    Ich stimme Ihnen voll und ganz zu und denke mal, das ist auch der Grundgedanke dieser Gesetzesinitiative. Auf Ihre Frage bezogen denke ich, vieles hängt von der jeweiligen Rechtsform und vom Gesellschafter-Vertrag (z.B im Falle einer GmbH) ab. Dort werden normalerweise Zahlungen an den Geschäftsführer geregelt. Nach Belieben kann er also in der Regel nicht auf Firmeneigentum zugreifen, es sei denn, es handelt sich um eine Personengesellschaft (z.B. OHG). Ich denke aber, ein Erbe, der überhaupt Interesse an der Weiterführung des Betriebes hat, wird in aller Regel auch mit kaufmännischer Sorgfalt handeln. Das Gesetz ist ja auch so ausgelegt, dass er Arbeitsplätze erhalten muss, um von der Erbschaftssteuer befreit zu bleiben.

arbeiter, Donnerstag, 22.September 2016, 08:39 Uhr

4. Arbeit macht arm!!!

Die Lohnabhängigen in Deutschland werden am höchsten besteuert,warum sollte nicht auch beim veerben von großen Vermögen der Staat das selbe tun.
Ich habe null Verständniss für das Gejammere der Firmenerben und anderer.
Wenn man sich nur anschaut was manche Firmenerben ,für Immobilienbesitz und Kunstsammlungen erben.
Der Staat sollte hier mehr zugreifen ,und diese Vermögen mehr dem Gemeinwohl zuführen.

  • Antwort von Huntius, Donnerstag, 22.September, 09:00 Uhr

    Ah ha! Welches Gemeinwohl denn bitte? Was ist in Deutschland denn noch Gemeinwohl? Die Umverteilungsmaschinerie funktioniert bei einer im OECD-Vergleich hohen Steuer - und Sozialabgabenlast doch hinten und vorne nicht. Und Schuld daran sind die Vermögenden? Wo gibt es denn in Deutschland bitte noch wirklich Vermögende? Es gibt nur noch Egoisten, egal ob reich oder arm, heimisch oder zugereist, gläubig oder ungläubig, rechts oder links. Eben Sinn für das Gemeinwohl fehlt, und letztlich werden wir alle verlieren, weil eine solche Gesellschaft nicht funktioniert, noch nie funktioniert hat.

  • Antwort von CSU ler, Donnerstag, 22.September, 09:16 Uhr

    Wer arm ist, muss arm bleiben! Das ist politisch so gewollt.

  • Antwort von Erich, Donnerstag, 22.September, 09:17 Uhr

    @Arbeiter,

    weil der Wähler das so will. Oder gibts eine andere Erklärung, wenn der Wähler sein Kreuzchen aufm Wahlzettel so macht, wie es seit Jahrzehnten passiert.