BGH verhandelt über Kautionsrückzahlung
Der Bundesgerichtshof/BGH in Karlsruhe
verhandelt heute über die Rückzahlung
der Mietkaution (Az. VIII ZR
184
/23).
Im konkreten Fall aus Bayern hatte ein
Vermieter die hinterlegten
780
Euro
nicht zurückerstattet, sondern einen
Schaden dagegen aufgerechnet. Die Mie-
terin machte dagegen Verjährung im
Schadensfall geltend - und bekam vom
Landgericht Nürnberg-Fürth recht.
Laut Urteil der Vorinstanz darf der
Vermieter zwar den unbeschädigten Zu-
stand wieder herstellen, muss aber bei
der Geldforderung dafür die Verjäh-
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