BGH prüft Kautionsrückzahlung
Der Bundesgerichtshof/BGH in Karlsruhe
hat sich mit der Rückzahlung der Miet-
kaution (Az. VIII ZR
184
/23) befasst.
Im konkreten Fall aus Bayern hatte ein
Vermieter die hinterlegten
780
Euro
nicht zurückerstattet, sondern einen
Schaden dagegen aufgerechnet. Die Mie-
terin machte dagegen Verjährung im
Schadensfall geltend - und bekam vom
Landgericht Nürnberg-Fürth recht. Dem-
nach haben Vermieter nach Rückgabe ei-
ner Wohnung sechs Monate Zeit, um von
ihren ehemaligen Mietern Schadenersatz
für eine Beschädigung einzufordern.
Ein Urteil soll am 10. Juli fallen.
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