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Was ist erlaubt? Grillen auf Balkon und im Garten

Der eine würde am liebsten jeden Tag den Grill anwerfen, dem anderen wird's schon vom Geruch schlecht. Wie oft und wie laut darf man im Garten, Terrasse oder Balkon grillen? Die Rechtsprechung ist alles andere als eindeutig.

Stand: 03.05.2024

Nachbarn streiten sich | Bild: colourbox.com

Grillpartys sind nicht nur wegen des Lärms ständiger Zankapfel zwischen Gartennachbarn. Generell gilt: Ab 22.00 Uhr bis 6 Uhr herrscht Nachtruhe. Gespräche und Musik müssen auf Zimmerlautstärke reduziert werden, praktisch heißt das meist: ab ins Haus. Ausnahmen zum Beispiel zum Geburtstag bestätigen die Regel: Aber dazu muss man sich mit den Nachbarn absprechen.

Grill-Recht - keine klare Sache

Warum nicht gleich die Nachbarn einladen?

Darüber hinaus kann man gegen die Grillerei vorgehen, wenn die Grillwut des Nachbarn das Ortsübliche übersteigt oder der Grill-Geruch eine erhebliche Belästigung darstellt. Vorsicht: die Begriffe "ortsüblich" und "erheblich" deuten darauf hin, dass jeder Richter das anders auslegen kann. Am besten, es kommt erst gar nicht zu einem Streit. Ein Hinweis vor dem Grillfest oder vielleicht auch eine Einladung zum Mitgrillen hilft vermutlich am besten. Wer einen Elektro- statt einen Holzkohlengrill nutzt, reduziert zwar nicht die Lautstärke, aber zumindest die Rauchschwaden - das lässt dicke Luft erst gar nicht aufkommen.

Kann mir der Vermieter das Grillen verbieten?

Wer hier grillen will, braucht starke Nerven.

Glücklich ist, wer einen eigenen Garten hat und im Sommer darin grillen kann. Bei Stadtwohnungen bietet sich meist nur der Balkon an, so vorhanden. Aber darf man dort überhaupt grillen? Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt, so der Deutsche Mieterbund. Es sei denn, der Mietvertrag verbietet es explizit. Hat sich der Mieter im Mietvertrag zur Einhaltung eines Grillverbot verpflichtet, greift die Klausel auch. 
Wird das Grillen nicht via Mietvertrag ausgeschlossen, gibt es trotzdem einiges zu beachten: Der Rauch des Grills darf die Nachbarschaft nicht stören. Auf dem Balkon sollte deshalb nur mit Gas- und Elektrogrills gegrillt werden. Ansonsten kann das Grillen auch ohne Klausel im Mietvertrag verboten werden.

Ist Grillen im Garten erlaubt?

Auch hier gibt es keine bundesweit einheitlichen Regeln fürs Grillen. Wenn es im Mietvertrag nicht ausgeschlossen ist, ist das Grillen auch hier unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein Blick in die Hausordnung kann Klarheit schaffen. Vielleicht gibt es ja sogar einen festen Grillplatz. Holzkohle ist im Garten nicht grundsätzlich verboten. Es gilt aber, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und auf die Rauchentwicklung zu achten.

Grillen: Wie oft ist "zu oft"?

Bleibt noch die Frage, wie oft man den Grill anwerfen darf. Besonders beim Balkongrillen ist Feingefühl gefragt, wegen der unmittelbaren Nähe zu den Nachbarn. Hier sind sich die Juristen nicht ganz einig. Das ist stets eine Einzelfallentscheidung und hängt in erster Linie davon ab, wie hoch die tatsächliche Beeinträchtigung für die Nachbarn ausfällt. Im Zweifel sollte gelten: Weniger ist oft mehr. Allerdings grillen 20 Prozent der Deutschen laut "Grillkompass 2024" des Umfrageinstituts Civey und des "Forums Moderne Landwirtschaft" sechs- bis zehnmal im Jahr.

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