Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz erleichtert die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Hier ein junger Schreiner.
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Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz erleichtert die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Hier ein junger Schreiner.

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Perso, Pass und Arbeitserlaubnis: Das ändert sich im November

Wer neu in Deutschland ist und hier arbeiten will, profitiert erstmals vom neuen Fachkräfte-Einwanderungsgesetz. Und wer einen neuen "Lichtbildausweis" braucht, hat es leichter bei der Abholung. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft und Börse am .

Im November ändern sich einige Bestimmungen rund um den Antrag für Personalausweise und Reisepässe. Außerdem können Festangestellte einen Antrag zum Sparen von Steuern stellen und es tritt die erste große Änderung beim Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in Kraft. Alle Veränderungen im Überblick.

Änderungen beim Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

Ab November erweitert sich der Kreis an Fachkräften, die leichter nach Deutschland kommen können, um hier zu arbeiten. Neben hoch qualifizierten Akademikerinnen und Akademikern berechtigen ab November auch Meister-Abschlüsse und einige Fachakademie-Abschlüsse zum Erhalt der "Blauen Karte EU". Das ist ein Aufenthaltstitel, der Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern die Ankunft auf dem hiesigen Arbeitsmarkt sehr erleichtert. IT-Fachkräfte mit viel Berufserfahrung müssen gar keinen Berufsabschluss mehr nachweisen.

Für die Betriebe bedeutet das eine große Erleichterung. Unter anderem, weil die vorher vergleichsweise hohen Mindestgehaltsgrenzen abgesenkt werden. Statt wie bisher 58.000 Euro brutto (bzw. etwa 45.500 Euro bei sogenannten Engpassberufen) müssen die Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern ab November rund 15.000 Euro weniger pro Jahr nachweisen können. Außerdem verbessern sich die Bleibeperspektiven und der Familiennachzug wird erleichtert. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind das gute Argumente, um auf dem internationalen Bewerbermarkt zu punkten.

Die ganz großen Veränderungen sollen dann im März 2024 in Kraft treten: Ab dann können Arbeitskräfte aus Drittstaaten nach ihrem Visumsantrag bereits einreisen und hier arbeiten, während ihre Berufsqualifikation anerkannt wird. Das war bislang nicht möglich, weshalb es in etwa ein Jahr dauern kann, um von außerhalb an Visum und Arbeitserlaubnis für Deutschland zu kommen. In Berufen, für die es hierzulande keine staatliche Anerkennung braucht, ist die Anerkennung auch für Arbeitskräfte aus dem Ausland künftig optional.

Reisepass und Personalausweis sollen leichter zu beantragen sein

Zwar ist noch kein volldigitaler Antrag für Personalausweis und Reisepass möglich, aber ab November soll es erste Erleichterungen geben. Wer einen neuen "Lichtbildausweis" benötigt, musste bisher (mindestens) zwei Termine mit der ausstellenden Behörde vereinbaren: Einmal für den Antrag und dann zum Abholen. Letzteres soll bald wegfallen.

Bisher war es so, dass der neu ausgestellte Ausweis dann bei einem zweiten Termin abgeholt werden musste. Nun soll aber eine zusätzliche Unterschrift genügen, um den Ausweis nach Fertigstellung in einer Abholstation zu bekommen. Ganz ohne Termin. Ob die Umstellung überall bereits zum ersten November funktioniert, sollte aber sicherheitshalber erfragt werden.

In einem nächsten Schritt sollen Bürgerinnen und Bürger auch ihre PIN-Nummer für die Online-Ausweisfunktionen direkt beim Antrag ausgehändigt bekommen. Bisher kommt die PIN per Post. Dieser Code ermöglicht den Zugang zu sämtlichen digitalen Funktionen des Personalausweises. Dazu gehören der Identitätsnachweis im Internet, bestimmte Anträge für Autozulassungen oder staatliche Unterstützung und perspektivisch auch die Online-Unterschrift. Die Online-Funktionen sind keine Pflicht, die PIN sollte man aber trotzdem gut aufheben. Denn eine neue zu generieren, ist im Zweifel umständlicher.

"Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" bis zum 30.11. stellen

Wer festangestellt ist und schon jetzt seinen möglichen Steuervorteil für 2023 ausgezahlt bekommen möchte, kann beim zuständigen Finanzamt einen "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" stellen. Ist der bis zum 30.11. eingegangen, kann die voraussichtliche Steuer-Rückzahlung für 2023 mit dem Gehalt für Dezember ausgezahlt werden. Wer den Antrag stellt, sollte aber beachten, dass dann im nächsten Jahr unbedingt eine Steuer-Erklärung abzugeben ist, bei der dann die vorausgezahlte Entlastung verrechnet wird.

Das lohnt sich allerdings nur für Menschen, die im noch laufenden Jahr hohe Werbungskosten hatten (mindestens 1.830 Euro), beispielsweise für Fahrtkosten, Fortbildungen, Kinderbetreuung, Spenden oder Kirchensteuern. Gerade für Alleinerziehende, die überdurchschnittlich hohe Aufwendungen hatten, kann diese Vorab-Auszahlung wertvoll sein. Der Antrag ist immer für zwei Jahre gültig und wirkt sich entsprechend auch auf die Gehaltsauszahlungen im nächsten Jahr aus.

Amazon-Visa-Kreditkarten werden eingestellt

Wer über den Online-Händler Amazon eine Visa-Kreditkarte besitzt und weiter mit diesem Konto bezahlen möchte, sollte sich spätestens bis zum 15. November um eine Nachfolgekarte bemühen. Denn dann läuft die Frist für den Antrag aus und die alte wird zum 30. November gesperrt, das Konto ist dann nicht mehr verfügbar.

Hintergrund ist das Ende einer Partnerschaft zwischen Amazon und der Landesbank Berlin (LBB). Wer den Vorschlag der LBB annimmt und über sie eine neue Karte bei der Berliner Sparkasse beantragt, kann das Amazon-Visa-Konto noch bis März 2024 behalten. Alle anderen müssen zu einer anderen Bank wechseln.

Drei Streaming-Dienste werden teurer

Bei drei großen Streaming-Diensten ändern sich die Preise ab November. Disney+ verändert sein Abo-Modell. Ab November soll es drei verschiedene Abo-Varianten geben. Hier in absteigender Kosten-Reihenfolge: Sehr gute Qualität, gute Qualität und gute Qualität mit Werbeunterbrechung. Und auch bei Netflix gibt es ab November eine günstige Abo-Variante mit Werbeunterbrechung, während das Account-Sharing teurer wird. Auch Spotify bittet verstärkt zur Kasse. Unter anderem ist das Familiy Abo teurer geworden. Für alle Anbieter gilt nach wie vor die monatliche Möglichkeit, zu kündigen.

Und sonst so. Wichtige Termine:

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