14

Vertiefende Informationen Wichtige Fakten zu "Warum Meinungsvielfalt wichtig für die Demokratie ist"

Was bedeutet Meinungsvielfalt überhaupt? Und darf man wirklich alles sagen? Wo sind die Grenzen? Die wichtigsten Fakten in einem kompakten Überblick.

Stand: 22.05.2018

Darth Vader und Obi-Wan Kenobi mit Sprechblasen | Bild: Montage: BR

Sagen, was man sich denkt. Das geht in Deutschland. Zumindest bis zu einem gewissen Punkt. Das nennt man „Meinungsfreiheit“ - ganz korrekt „Meinungsäußerungsfreiheit“ oder „Redefreiheit“. Und man darf nicht nur seine Meinung sagen, sondern sie auch aufschreiben, in einem Bild oder ähnlichem kundtun. Dass man das in der BRD darf, das ist sogar gesetzlich niedergeschrieben. Im Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 steht:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Den Satz „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen…“ hat man gerade in der Flüchtlingsdebatte immer wieder gehört. Nein, alles darf man nicht sagen. Denn das Recht auf freie Meinungsäußerung hat auch seine Grenzen. Und zwar da, wo andere Menschen geschützt werden müssen.

Einige Beispiele, wo die Meinungsfreiheit endet

  • bei Beleidigungen oder Verleumdungen
  • bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
  • bei Gefährdung des Jugendschutzes
  • bei übermäßiger Kritik an Staatsoberhäuptern, den Gerichten oder anderer Staatsvertreter
  • bei Weitergabe geheimer Informationen
  • bei übler Nachrede über die Produkte eines Mitbewerbers


Gerade bei der Beleidigung oder Verleumdung ist ein Urteil aber schwierig. Natürlich werden sich die Betroffenen schnell beleidigt und angegriffen fühlen. Doch nicht immer bekommen sie Recht. Denn es kommt unter anderem darauf an, wo, wie und wer beleidigt wurde. Eines ist klar: Klassische Schimpfwörter gelten immer als Beleidigung. Allerdings sind Übertreibungen und Zuspitzungen meist erlaubt. Das wichtigste Kriterium: Je genauer ich meine Beleidigung auf eine einzelne Person zuschneide, desto schneller ist sie nicht zulässig.

Wer nun denkt, dass man über eine Gruppe alles sagen darf, der irrt. Denn wer gegen eine Gruppe Stimmung macht und mit seinen Aussagen zu Hass und Gewalt anstachelt oder diese Gruppe verbal so schlecht behandelt, dass er ihr sogar die Menschenwürde abspricht, kann sich wegen Volksverhetzung strafbar machen. Denn er kann damit den Frieden im Land gefährden. Gerade online, in Internetforen und sozialen Medien gehören „Gefühlsausbrüche“, die sich „im Ton vergreifen“ zum Alltag. Diese zu bewerten ist oft nicht einfach – denn vieles ist rechtlich gar nicht relevant und gehört tatsächlich zur Kategorie Meinungsfreiheit. Häufig werden diejenigen, die ihre Meinung kundtun, dazu aufgefordert, diese auch zu begründen. Rein verfassungsrechtlich müssen sie das nicht. •

Die freie Meinungsäußerung ist auch international gesetzlich geregelt. Zum Beispiel in der europäischen Menschenrechtskonvention oder in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Hier steht im Artikel 19 „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ Doch Meinungsfreiheit ist längst nicht überall auf der Welt möglich. Im Gegenteil: Es gibt Länder, in denen man seine Meinung nicht kundtun darf, sobald sie system- bzw. regierungskritisch ist. Dafür geht man mancherorts sogar ins Gefängnis. Große Teile Asiens, insbesondere China, einige afrikanische Länder, aber auch Teile Europas und Mittelamerikas sind in ihrer freien Meinungsäußerung stark eingeschränkt.

Auch in Deutschland gibt es eine Zeit ohne Meinungsfreiheit – denn im Dritten Reich war an eine freie Meinungsäußerung nicht zu denken. Der Nationalsozialismus führte die totalitäre Überwachung der gesamten Öffentlichkeit ein. Das heißt: Es wurden alle Informationen kontrolliert, die veröffentlicht wurden – die Presse war nicht mehr frei, in allen Medien wurde dasselbe verkündigt, vorgeschrieben durch die Diktatur. Aber auch Einzelpersonen mussten aufpassen, wie sie sich äußerten, sogar im privaten Bereich. Jegliche Kritik des Regimes stand unter Strafe, Menschen wurden dafür verhaftet und eingesperrt. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 wurde Deutschland zu einer Demokratie – und damit gilt nun wieder die Meinungsfreiheit.

  • Meinung

Eine Meinung kann nicht „richtig“ oder „falsch“ sein, denn sie gibt nur eine ganz persönliches Urteil wieder. Eine Meinung kann man dementsprechend auch nicht überprüfen – im Gegensatz zur Tatsachenbehauptung. Das heißt, wenn man sagt „Dieser Mensch wirft seinen Müll in die Natur“, dann lässt sich diese Äußerung überprüfen. Wenn man jedoch sagt, „Dieser Mensch ist eine Zumutung für die Gesellschaft“, dann kann man das nicht überprüfen. Und das kann auch jeder anders sehen.

  • Filterblasen

Viele Plattformen im Internet erkennen durch Algorithmen, was wir häufiger anklicken, was uns interessiert, welche Meinung wir vertreten. Und so wird vor allem in sozialen Netzwerken aus dem Meer an Meldungen die Inhalte herausgesucht, die – laut Berechnungen – für denjenigen Nutzer interessant ist. Der Nutzer bewegt sich online ab diesem Moment in einer sogenannten Filterblase. Problem: Ihn erreichen keine Nachrichten und Meinungen mehr, die sein Weltbild in Frage stellen. Er verfestigt sich in seiner politischen oder gesellschaftlichen Ansicht.


14