ARD-Musikwettbewerb Jury-Richtlinien

Stand: 29.01.2024

Richtlinien Allgemeines

Die jährliche Ausschreibung ist Bestandteil der Jurybestimmungen.
Die Vorspiele des Wettbewerbes sind öffentlich und finden auf dem Podium statt.
Mitarbeit und Vertraulichkeit
Die Mitglieder der Jury sind verpflichtet, während ihrer vertraglich vereinbarten Anwesenheit
beim Internationalen Musikwettbewerb der ARD in München an allen Wettbewerbsdurchgängen und Juryberatungen teilzunehmen.
Jedes Mitglied der Jury ist zur Einhaltung aller hier aufgeführten Bestimmungen verpflichtet.
Alle mündlichen und schriftlichen Äußerungen, Punkte oder Resultate, die innerhalb von Juryberatungen fallen, sind streng vertraulich, sowohl während des Wettbewerbs als auch für die Zeit danach.
Die Juryberatungen sind nicht öffentlich, zugelassen sind die Mitglieder der Jury und die Juryassistenz. An den Beratungen können – ohne Abstimmungsrecht – Vertreter*innen des Hauptausschusses und der Wettbewerbsleitung teilnehmen.

Schüler*in eines Jurymitglieds
Befindet sich unter den Wettbewerbskandidat*innen ein/e Schüler*in eines Jurymitgliedes, so kann dieses Jurymitglied bei der Bewertung dieses/er Kandidaten/in, seines/er Schülers/in, nicht mitwirken. Das Jurymitglied darf an den Beratungen über seine*n Schüler*in nur dann passiv teilnehmen, wenn ausnahmslos alle übrigen Jurymitglieder damit einverstanden sind. Das Jurymitglied gibt bei der Bewertung seines/er Schülers/in ein leeres Bewertungsformular ab. Jurymitglieder dürfen ihre Schüler*innen während des laufenden Wettbewerbes nicht unterrichten, andernfalls erfolgt der Ausschluss des/der Kandidaten/in und/oder des Jurymitgliedes.
Als Schüler*in zählt, wer bei einem Jurymitglied über einen längeren Zeitraum hinweg studiert hat, wenn dieses Studium nicht vor mindestens drei Jahren abgeschlossen wurde. Die Teilnahme an Meisterkursen ist grundsätzlich nicht betroffen, wenn die Meisterkursteilnahme nicht im aktuellen Wettbewerbsjahr ab April 2024 stattgefunden hat.

Richtlinien Wettbewerbsvorspiele

Die Vorspiele richten sich nach dem Repertoire, das in der Ausschreibung abgedruckt ist.

Das 1. Vorspiel sollte in der Regel 30 Minuten nicht überschreiten, ggf. kann die Jury vorher eine Kürzung vorschlagen.
Die Reihenfolge des Vortrags bleibt den Kandidat*innen überlassen.
Es soll nicht abgebrochen werden.

Für das 2. Vorspiel stehen den Kandidat*innen je ca. 45 Minuten, Sänger*innen ca. 20 Minuten zur Verfügung, auch hier kann die Jury ggf. eine Kürzung vorschlagen.
Die Reihenfolge des Vortrags bleibt den Kandidat*innen überlassen.
Es soll nicht abgebrochen werden.

Die Reihenfolge des Semifinales wird ausgelost.
Das Semifinale in den Fächern Oboe und Violoncello erfolgt mit Begleitung des Münchener Kammerorchesters (ohne Dirigenten), im Fach Gesang mit dem Münchner Rundfunkorchester, im Fach Bläserquintett ohne Orchesterbegleitung.
Der/die Kandidat*in trägt die für das Semifinale gemeldeten Werke in voller Länge vor.
Es soll nicht abgebrochen werden.

Die abschließenden Finalrunden erfolgen in den Fächern Oboe und Violoncello mit dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks, im Fach Gesang mit dem Münchner Rundfunkorchester, im Fach Bläserquintett ohne Orchesterbegleitung.
Der/die Kandidat*in trägt hierbei die von ihm ausgewählten Werke in voller Länge vor. Es soll nicht abgebrochen werden.

Die Jury nimmt nicht an den Proben zu den Semi- und Finalrunden teil.

Klavierbegleiter*innen
Die Kandidat*innen können ihre eigenen Klavierbegleiter*innen mitbringen. Sollte einer dieser
Begleiter*innen den Anforderungen künstlerisch nicht entsprechen, kann die Jury den Austausch
durch eine*n von der Wettbewerbsleitung engagierten offiziellen Begleiter*in vorschlagen.

Ergebnisse des Wettbewerbs
Nach der Hälfte und am Ende des 1. Wettbewerbsdurchgangs werden Ergebnisse veröffentlicht.
Die Ergebnisse der folgenden Runden werden nach deren Beendigung bekannt gegeben.
Die Ergebnisse der Finalrunden werden nach den Beratungen der Jury durch deren Vorsitzenden oder der Leitung des Wettbewerbs den Kandidat*innen und der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Die Überreichung der Urkunden und Preisgelder erfolgt im Rahmen einer Preisverleihungszeremonie.

Beratungsgespräche
Jurymitglieder stehen ausgeschiedenen Kandidat*innen nach jeder Wettbewerbsrunde auf Wunsch zu einem kurzen Beratungsgespräch zur Verfügung, nach den Finalrunden auch den Preisträger*innen.
Tritt ein*e Kandidat*in mit Anliegen oder Beschwerden an ein Jurymitglied heran, so ist dieser an die Juryassistenz oder die Wettbewerbsleitung zu verweisen.

Preisträgerkonzerte
Es gibt ein Konzert mit dem Münchner Rundfunkorchester, ein Konzert mit dem Münchener Kammerorchester und eines mit dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks.
Alle Konzerte werden gleichwertig behandelt.

Alle Preisträger*innen sollen mit ihren besten Leistungen vorgestellt werden. Die Jury wird um Vorschläge für die Programmgestaltung gebeten. Die Programme selbst werden von der Künstlerischen Leitung des Wettbewerbs und von Vertretern des Programmbereichs BR-KLASSIK gemeinsam beraten.
Die Preisträgerkonzerte werden von BR-KLASSIK im Rahmen des ARD Radiofestival live im Radio und Videostream übertragen und ggf. vom Bayerischen Fernsehen gesendet, die Mitschnitte den Sendern im In- und Ausland angeboten.

Richtlinien Bewertungssystem

Die Bewertung soll nach Maßstäben erfolgen, wie sie an junge Künstler*innen mit Podiumsreife (und nicht an begabte Student*innen) angelegt werden müssen.
Bewertet werden
I Technisches Können
II Musikalische Gestaltung
III Klang- bzw. Stimmqualität
IV Künstlerische Persönlichkeit
V Sicheres Stilempfinden

1. Durchgang
Die Jurymitglieder entscheiden mit JA oder NEIN über die Zulassung eines/r Kandidaten /in bzw. eines Ensembles zum 2. Durchgang.
Die Stimmabgabe erfolgt schriftlich in verdeckter Form. Es genügt die einfache Mehrheit.
Bei Stimmengleichheit kann über das Ergebnis diskutiert werden, danach ist erneut geheim abzustimmen. Bei erneuter Stimmengleichheit erfolgt die Entscheidung zu Gunsten des/der Kandidaten/in.
Es wird empfohlen, möglichst vielen geeigneten Kandidat*innen die Chance zum zweiten Durchgang zu gewähren.

2. Durchgang
Jedes Jurymitglied bewertet den/die Kandidaten/in mit einem Punktesystem von 1 bis 9, es gibt- keine Dezimalstellen.
Es dürfen maximal sechs Kandidat*innen für das Semifinale zugelassen werden, d.h. die Kandidat*innen mit den sechs höchsten Punktzahlen. Im Fach Gesang können maximal acht Kandidat*innen zum Semifinale zugelassen werden. Die Punkteabgabe erfolgt schriftlich in verdeckter Form auf dem Bewertungsbogen. Es erfolgt die Durchschnittsberechnung durch den/die Assistenten/in.
Das Ergebnis wird der Jury bekannt gegeben.
Erforderlichenfalls kann über das Ergebnis diskutiert werden, mit anschließender erneuter Punktierung und Ergebnisberechnung. Im Zweifelsfall gibt die Stimme des Juryvorsitzenden den Ausschlag.

Semifinale - 3. Durchgang
Jedes Jurymitglied bewertet die Kandidat*innen mit einem Punktesystem von 1 bis 9, es gibt keine Dezimalstellen.
Es dürfen drei Kandidat*innen für das Finale zugelassen werden, d.h. die Kandidat*innen mit den drei höchsten Punktzahlen. Im Fach Gesang können bis max. fünf Kandidat*innen zum Finale zugelassen werden.
Die Punkteabgabe erfolgt schriftlich in verdeckter Form auf dem Bewertungsbogen.
Es erfolgt die Durchschnittsberechnung durch den/die Assistenten/in, das Ergebnis wird der Jury bekannt gegeben.
Erforderlichenfalls kann über das Ergebnis diskutiert werden, mit anschließender erneuter Punktierung und Ergebnisberechnung. Im Zweifelsfall gibt die Stimme des Juryvorsitzenden den Ausschlag.

Finale - 4. Durchgang
Jedes Jurymitglied bewertet die Kandidat*innen mit einem Punktesystem von 1 bis 9, es gibt keine Dezimalstellen.

Die Punkteabgabe erfolgt schriftlich in verdeckter Form auf dem Bewertungsbogen.
Es erfolgt die Durchschnittsberechnung durch den/die Assistenten/in, das Ergebnis wird der Jury bekannt gegeben.
Erforderlichenfalls kann über das Ergebnis diskutiert werden, mit anschließender erneuter Punktierung und Ergebnisberechnung.
Jedem Juror ist es freigestellt, seine Eindrücke aus den vorausgegangenen Durchgängen in seine Bewertung einfließen zu lassen.

Richtlinien Preisfindung

Der/die Assistent*in berechnet zunächst den Punkte-Durchschnitt für den 4. Durchgang.
Aufgrund der ermittelten Rangfolge legt die Jury die Preise fest. Ggf. können die Ergebnisse des Semifinales berücksichtigt werden.
Im Zweifelsfall entscheidet die Stimme des Juryvorsitzenden.

Preise
Die dem Wettbewerb zur Verfügung stehende Preissumme ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
Über die Zuerkennung der offiziellen Preise entscheidet allein die Jury.
Ein 1. Preis soll vergeben werden.
Erste Preise können nur einmal je Kategorie vergeben werden, zweite und dritte Preise können mit Zustimmung der Wettbewerbsleitung mehrmals vergeben werden.
Über Ausnahmen entscheidet die Wettbewerbsleitung.
Die Jury hat bei der Vergabe der Sonderpreise beratende Funktion.

Richtlinien Anmerkungen

Jedes Vorspiel ist für sich zu bewerten und abzuschließen.
Am Ende jeder Jurybesprechung sind die Bewertungsbogen bei der Jury-Assistenz abzugeben.
Diese werden vom Wettbewerbssekretariat unter Verschluss genommen. Sie stehen lediglich der Wettbewerbsleitung, den Mitgliedern des amtierenden Hauptausschusses und dem jeweiligen Juryvorsitzenden zur Einsicht zur Verfügung.
Die Besprechungen der Jury finden in separaten und verschließbaren Räumen statt.
Die Jurymitglieder werden gebeten, während der Vorspiele in den Vortragsräumen nicht zu sprechen, auch sollen Missfallensäußerungen unterbleiben.
Grundsätzlich werden die Jurymitglieder gebeten, den Kontakt zu den Kandidat*innen oder eventuell anwesenden Lehrer*innen zu vermeiden, solange sich die Kandidat*innen im
Wettbewerb befinden.

In Zweifelsfällen entscheidet die Künstlerische Leitung des Wettbewerbs.

Die Jurymitglieder werden gebeten, Medienvertreter*innen gegenüber aufgeschlossen zu sein, jedoch keine vertraulichen, personenbezogenen Inhalte preiszugeben.

Juryassistent*innen erhalten ein Exemplar dieser Regularien zur Kenntnis und werden in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet.

München, Februar 2024