Waschmaschine, Staubsauger, Kaffeevollautomat Haushaltsgeräte ersetzen oder reparieren?

Die Stiftung Warentest hat untersucht, bei welchen Geräten im Haushalt sich eine Reparatur lohnt und wann eine Neuanschaffung sinnvoller ist.

Stand: 10.04.2017

Bild: picture-alliance/dpa

Staubsauger

Ist der Staubsauger kaputt, lohnt sich laut den Experten der Stiftung Warentest meist keine Reparatur. Zum einen, weil die Kosten vergleichsweise hoch sind und zum anderen mit Blick auf die Umwelt: "Wenn das Gerät älter ist, dann sollte man tatsächlich doch eher ein neues kaufen, vor allem weil die neueren Geräte dann wahrscheinlich auch sparsamer sind im Verbrauch und dann lohnt es sich für die Umwelt sogar ein neues zu kaufen", sagt Thomas Müller von der Stiftung Warentest.

Gerade kleine Reparaturen wie ein defekter Kabelwickler oder das Auswechseln eines Rades können leicht selbst erledigt werden. Bei Unsicherheit sollten Sie besonders bei stromführenden Geräten aber immer einen Fachmann kontaktieren.

"Es gibt eine Faustregel: Wenn ein Gerät neu ist, sollte man etwa 50 Prozent des Kaufpreises reinstecken, dann ist man immer auf der sicheren Seite, dass man nicht zu viel reinsteckt."

Thomas Müller, Stiftung Warentest

Kaffeevollautomat

Das Urteil der Tester bei Kaffeevollautomaten ist eindeutig: "Ganz klare Aussage, das lohnt sich", sagt Müller. Bei einem Anschaffungspreis von mehreren Hundert Euro oder mehr ist die Reparatur meist die günstigere Variante.

Dazu kommt, dass in den Geräten viel Technik verbaut und ihre Produktion aufwendig ist - wer seinen Kaffeevollautomaten also lange nutzt, schont die Umwelt.

Waschmaschine

Aus Umweltsicht raten die Tester auch bei der Waschmaschine zur Reparatur. "Aus Kostensicht ist es ein bisschen anders, weil Reparaturen da oft teuer sind. Dann muss man halt überlegen: Bin ich bereit das noch auszugeben oder nicht?", sagt Thomas Müller.

Gerade bei älteren Maschinen, die eine Lebensdauer von bis zu 20 Jahren haben, kann sich das noch lohnen. Müller empfiehlt aber gegen Ende der Lebensdauer nicht mehr als 20 Prozent des Kaufpreises in eine Reparatur zu stecken.