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Gerichtsprozess Hey, Pippi Langstrumpf!

"Trallari trallahey tralla hoppsasa" - das Lied von dem frechen Mädchen mit den roten Zöpfen kennt wohl jedes Kind. Es ist ein echter Ohrwurm und der Titelsong der beliebten Filme. Doch im Juni 2019 sieht es so aus, als könnte das Pippi-Langstrumpf-Lied in Deutschland bald verboten werden. Was es mit diesem Streit auf sich hat und was die Sache mit dem Urheberrecht zu tun hat, erklären wir dir hier!

Von: Mirjam Uhrich und Veronika Baum

Stand: 27.06.2019

Die Schriftstellerin Astrid Lingren, die Erfinderin von "Pippi Langstrumpf", ist am 28. Januar 2002 im Alter von 94 Jahren gestorben. Seitdem kümmert sich ihre Familie um ihr Werk. Denn die Erben verdienen noch heute, wenn jemand zum Beispiel ein Buch von Astrid Lindgren kauft. Sie passen aber auch auf, dass niemand eine Idee der beliebten Autorin klaut oder an den Geschichten etwas verändert. Eine solche Verletzung der ursprünglichen Idee ist angeblich beim deutschen Liedtext von "Hey, Pippi Langstrumpf" passiert. So behauptet es die Familie. Im schwedischen Original heißt es im Text, den Astrid Lindgren geschrieben hat, nämlich: "Hier kommt Pippi Langstrumpf". Die Familie ist mit der Änderung im deutschen Text nicht einverstanden. Sie sagt, dass das Urheberrecht verletzt ist.

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist in Deutschland seit 1965 durch ein Gesetz geschützt. Ein Urheber ist jemand, der sich eine Geschichte ausgedacht, ein Lied komponiert oder eine Bild gemalt hat. Der Urheber darf bestimmen, was mit seinem Werk passiert. Es ist sein "geistiges Eigentum". Andere Leute dürfen es nicht ohne Erlaubnis verwenden oder verändern. Passiert es trotzdem, können sie bestraft werden.

Am Ende steht die Frage, ob die deutsche Version des Liedes "Hey, Pippi Langstrumpf" nur eine Bearbeitung des schwedischen Originals ist oder ob es sich dabei um ein eigenständiges Werk handelt. Die Tochter und Enkel der schwedischen Kinderbuchautorin wollen erreichen, dass sie an den Einnahmen aus dem 1969 geschriebenen Lied beteiligt werden. Ein Gericht in Hamburg soll entscheiden, ob das Lied wirklich das Urheberrecht verletzt.


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