Das Rathaus am Marienplatz in München.
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Altersobergrenze für Bürgermeister in Bayern gekippt

Bisher dürfen hauptamtliche Landräte und Bürgermeister in Bayern bei ihrem Amtsantritt maximal 66 Jahre alt sein. Diese Altersgrenze hat der Bayerische Landtag nun gestrichen. Ihre Stimme abgeben dürfen weiterhin nur Volljährige.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Wenn München 2026 einen neuen Oberbürgermeister wählt, kann sich der amtierende Rathauschef Dieter Reiter (SPD) erneut um sein Amt bewerben – auch wenn er schon 68 Jahre alt sein wird.

Der Bayerische Landtag hat die bisherige Altersobergrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte gekippt und mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und SPD einem Gesetzentwurf der Staatsregierung zugestimmt. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, AfD und FDP haben sich enthalten.

  • Zum Artikel: Altersgrenze für Bürgermeister in Bayern soll fallen

Der entsprechende Passus, wonach derjenige nicht gewählt werden kann, der "am Tag des Beginns der Amtszeit das 67. Lebensjahr vollendet hat", wird damit aus dem bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz gestrichen. Diese Änderung hatte das Kabinett bereits im März beschlossen, in Kraft treten soll sie Anfang 2024.

"Attraktivität in der Kommunalpolitik erhalten"

Mit einer ganzen Reihe von Änderungen im Kommunalrecht will die Staatsregierung zudem dafür sorgen, dass die Attraktivität von kommunalpolitischen Ämtern erhalten bleibt. So können künftig auch Gemeinden mit 2.500 Einwohnern hauptamtliche Bürgermeister beschäftigen, bisher lag die Grenze bei 5.000.

"Das, was wir in der Diskussion um Hass und Hetze in manchen Bereichen erleben, führt dazu, dass mancher engagierte Kommunalpolitiker sagt: Ich habe keine Lust mehr!", sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Das müsse "aufhorchen" lassen.

Gremien-Sitzungen: Betreuungskosten werden erstattet

Die Möglichkeit von hybriden Gemeinderatssitzungen soll die Kommunalpolitik ebenfalls attraktiver machen. Ebenso, dass Mitglieder kommunaler Gremien künftig ihre Kosten für die Betreuung von Kindern oder Familienangehörigen geltend machen können, die ihnen durch die Teilnahme an Sitzungen entstehen.

Grüne: Vertretungsregelung fehlt in Novelle

Den Grünen fehlt in der Gesetzesnovelle der Staatsregierung eine “Vertretungsregelung“ für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Eine sechsjährige Amtszeit sei ein "sehr langer Zeitraum", sagt Johannes Becher, kommunalpolitischer Sprecher der Grünenfraktion.

Da könne schon mal das Leben dazwischenkommen, in Form von Familiennachwuchs, Pflege von Angehörigen oder Auslandsaufenthalten. Becher fordert, damit die ursprünglich gewählten Politiker ihre Ämter nicht gleich komplett aufgeben müssen, für solche Fälle Nachrücker als "Gemeinderäte auf Zeit".

AfD fordert Amtszeitbegrenzung auf 12 Jahre

Die AfD kritisiert, dass die Amtszeit von berufsmäßigen Bürgermeistern und Landräten nicht auf insgesamt 12 Jahre begrenzt wurde und sie sich auch weiterhin mehr als zweimal zur Wahl stellen können. Für Richard Graupner fehlt damit das "rechtliche Korrektiv".

Demokratie bedeute Macht auf Zeit. "Die Begrenzung der Amtszeit wirkt einer zu starken Machtansammlung und zu starkem Einfluss einzelner Amtsträger entgegen", so Graupner. Ein entsprechender Änderungsantrag der AfD ist jedoch schon im Vorfeld abgelehnt worden.

Kommunalwahlen: Wahlalter bleibt an Volljährigkeit geknüpft

SPD, FDP, Freie Wähler und Grüne hatten sich in der Landtagsdebatte erneut dafür ausgesprochen, das Wahlalter auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre zu senken. AfD und CSU sind nach wie vor dagegen.

"Warum soll man Jugendliche nicht wählen lassen?", fragt Klaus Adelt, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. "Ich sage, wenn manche mit 16 nicht wahlreif sind, kann das durchaus sein, aber ich kann auch bei vielen erkennen, dass sie mit 24, 30 und noch älter auch nicht wahlreif sind." Für SPD, FDP, Freie Wähler und Grüne ist das Thema noch nicht vom Tisch. Insbesondere die Grünen hoffen auf das momentan laufende Volksbegehren "Vote16".

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