Datenschutz und Nutzerrechte Anwältin "übersetzt" AGB von Instagram

76 Tage würde es im Jahr kosten, wenn wir alle Geschäftsbedingungen lesen würden, bevor wir sie annehmen. Zu lang, zu unverständlich, denken sich die meisten und klicken auf das Häkchen. Eine Anwältin schafft jetzt Abhilfe.

Von: Jenny Stern

Stand: 10.01.2017 | Archiv

Bild: picture-alliance/dpa

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Instagram sind 15 Seiten lang, unnötig kompliziert und unverständlich. Das ist vor allem deshalb ein Problem, weil die Nutzer der App zum großen Teil noch sehr jung sind. In Deutschland ist jeder Dritte 18 Jahre alt oder jünger. Die meisten haben die Bedingungen wohl gar nicht erst gelesen und wenn doch, dann ziemlich sicher nicht verstanden. Noch dazu geht es aber wahrscheinlich nicht nur ihnen so, sondern auch vielen Erwachsenen.

Für den britischen Kinderbeauftragten hat die Anwältin Jenny Afia deshalb die AGB von Instagram umformuliert - in einfache Sprache. Und sie kurz und knapp auf eine einzige Seite reduziert. So, wie die offiziellen Geschäftsbedingungen aktuell geschrieben sind, verstehen sie nämlich nur Leute mit Hochschulabschluss, stellt Afia fest.

"Instagram beansprucht nicht, Inhaber irgendwelcher Inhalte zu sein, die du auf dem oder über den Dienst postest. Stattdessen gewährst du Instagram hiermit eine nicht-exklusive, vollständig bezahlte und gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz für die Nutzung der Inhalte, die du auf dem oder durch den Dienst postest; diese unterliegt den Datenschutzrichtlinien des Dienstes, die du hier einsehen kannst http://instagram.com/legal/privacy/; dazu gehören u. a. die Abschnitte 3 ('Teilen deiner Informationen'), 4 ('Speicherung deiner Informationen') und 5 ('Deine Wahlmöglichkeiten in Bezug auf deine Informationen'). Wie in den Datenschutzrichtlinien beschrieben, kannst du auswählen, wer deine Inhalte und Aktivitäten sehen kann, einschließlich deiner Fotos."

Auszug aus den AGB von Instagram

Bild: Screenshot/www.childrenscommissioner.gov.uk

Bei der einseitigen und einfach formulierten Version von Jenny Afia verstanden die Kinder und Jugendlichen plötzlich, welche Rechte ihnen überhaupt zustehen und welche sie an die Facebook-Tochter abgegeben haben. Instagram behält sich zum Beispiel das Recht vor, Inhalte von Nutzern an Dritte weiterzugeben. Auch private Informationen dürfen dabei einfach verwendet werden: Kontakte, Geburtstage, Telefonnummern - sogar, wenn sie in den privaten Nachrichten stehen und gar nicht öffentlich sind.

Den sperrigen Auszug von oben reduziert die Anwältin auf die wichtigsten Punkte und fasst ihn in zwei Sätzen zusammen:

"Offiziell gehören dir die geposteten Fotos und Videos, aber wir dürfen sie benutzen und an andere Leute weitergeben, überall auf der Welt. Andere Leute könnten uns etwas dafür bezahlen, aber dich werden wir dafür nicht bezahlen."

AGB von Instagram in einfacher Sprache, frei übersetzt von PULS

Die Lage ist ernst, schreibt Afia in ihrem Bericht an den Kinderbeauftragten: "Junge Menschen geben unwissentlich persönliche Informationen preis, ohne richtig zu verstehen, wer diese Informationen hat, wo sie aufbewahrt werden und was der Anbieter damit vorhat." Die Message von Afia geht aber weiter, Instagram war für sie nur ein Beispiel unter vielen. Verbraucherschützer kritisieren schon seit Jahren, dass Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zu umständlich und lang formuliert werden, sodass die User sie kaum verstehen können. Der britische Kinderbeauftragte fordert von der Regierung deshalb mehr Tranzparenz bei den AGB aller Online-Dienste.

Laut Vertrag muss Instagram zum Beispiel auch werbliche Inhalte nicht kennzeichnen und kann sogar Postings oder Accounts ohne Begründung bearbeiten, überwachen und entfernen. Anwältin Afia fasst das für die Kinderversion so zusammen: "Ihr habt kein Recht, euch zu beschweren."