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Wahl zum Bayerischen Landtag Landtagswahlen 2023 in Bayern

Am 8. Oktober 2023 ist in Bayern wieder gewählt geworden, bei den Landtagswahlen. Aber wer darf alles wählen und was genau wird gewählt?

Von: Simone Wichert und Veronika Baum

Stand: 06.10.2023

Arbeiter entfernen Wahlplakate mit dem Bild von Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, von einer Litfaßsäule.  | Bild: dpa-Bildfunk/Peter Kneffel

Wer ist wahlberechtigt?

Briefwahl: gemütlich daheim wählen.

In Bayern wohnen derzeit rund 13 Millionen Menschen. Von denen darf wählen, wer mindestens 18 Jahre alt, also volljährig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit hat und seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnt. "Wahlberechtigt" sind damit rund 9 Millionen Menschen. Sie können ihre Stimmen am Wahlsonntag in den Wahllokalen zwischen 8 und 18 Uhr oder schon davor per Briefwahl abgeben.

Qual der Wahl: 15 verschiedene Parteien

Stimmzettel: Qual der Wahl.

Die Wählerinnen und Wähler müssen sich zwischen 15 verschiedenen Parteien entscheiden: Mit dabei sind natürlich die bekannten großen wie CSU, SPD, FDP und die Grünen. Es gibt auch einige sehr kleine Parteien wie die "Tierschutzpartei" oder auch die "Partei der Humanisten" oder "Volt". Was die jeweiligen Parteien für Ziele haben, kann man in ihren sogenannten Wahlprogrammen nachlesen. Der Landtag ist unter anderem für Bildung - Schulen und Universitäten - und für die Polizei zuständig.

Wahl für fünf Jahre

Das Maximilianeum, Sitz des Bayerischen Landtags.

Jede Wählerin oder jeder Wähler hat zwei Stimmen: Auf den kleinen, länglichen Zetteln kann eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat aus dem jeweiligen Stimmkreis angekreuzt werden. Dafür ist Bayern in 91 Stimmkreise aufgeteilt. Das ist die Erststimme. Diese 91 Abgeordneten ziehen direkt für ihre Partei in den Landtag ein. Dann gibt es noch eine Zweitstimme: Das ist der großen Stimmzettel. Hier wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus einer Parteiliste. Hier werden noch mal 89 Menschen als Abgeordnete bestimmt. Dafür werden Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und anschließend genau ausgerechnet, welche Partei wieviele Stimmen bekommen hat. Alle Abgeordneten - wahrscheinlich sind es 180 Politiker, unter Umständen aber auch ein paar mehr - ziehen für fünf Jahre in den Bayerischen Landtag ein. Den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin kann man nicht direkt wählen. Diesen "Chef der Regierung" wählen nur die gewählten Abgeordneten einige Wochen nach der Landtagswahl.


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