Eine Müllverbrennungsanlage.
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CO2-Abgabe steigt: Was teurer wird und wohin das Geld fließt

Ab Januar steigt die CO2-Abgabe um 10 Euro pro Tonne. Zum ersten Mal sind auch Abfallwirtschaftsbetriebe von der Abgabe betroffen. Was das an der Tankstelle, beim Heizen und für die Müllgebühren bedeutet.

Über dieses Thema berichtet: regionalZeit - Südbayern am .

Unternehmen zahlen für den Verbrauch fossiler Brennstoffe wie etwa Öl oder Gas seit 2021 eine CO2-Abgabe. Zum Jahreswechsel steigt sie von 30 Euro auf 45 Euro pro freigesetzter Tonne CO2. Im Austausch erhalten die Unternehmen Zertifikate, die sie auch dazu berechtigen, das klimaschädliche CO2 auszustoßen. Sie kaufen sich also eine Art "Verschmutzungsrecht". Nach und nach soll es weniger dieser Zertifikate geben, die dann aber auch teurer werden. So soll der CO2-Ausstoß mit der Zeit reduziert werden.

Vor allem für langfristige Investitionen relevant: der steigende CO2-Preis

Die Unternehmen geben die Kosten der CO2-Abgabe in der Regel an Verbraucher weiter. "Das ist auch die Idee dabei", erklärt Stefan Bach, Steuerexperte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. "Man will Anreize setzen, dass die Menschen weniger Energie verbrauchen und insbesondere auch bei ihren Investitionsentscheidungen für neue Fahrzeuge oder für neue Heizsysteme diese Verteuerung der fossilen Energieträger berücksichtigen."

Das Ziel: Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher sollen langfristig mit CO2-armen Alternativen Geld sparen.

Preis für "Verschmutzungsrecht" pro Tonne CO2 steigt bis auf 65 Euro

In diesem Jahr kostet das CO2-Zertifikat 30 Euro pro freigesetzte Tonne CO2. Eine Tonne CO2 entsprechen ungefähr 400 Liter verbranntem Erdöl oder dem durchschnittlichen CO2-Fußabdruck einer Person in Bayern innerhalb von zwei Monaten. Ab 2024 werden es bereits 45 Euro pro Tonne CO2 sein, ab 2026 dann zwischen 55 und 65 Euro.

Zumindest ist das die bisherige Schätzung, denn dann wird mit den Zertifikaten europaweit gehandelt und der Preis innerhalb dieser Preisspanne Angebot und Nachfrage unterworfen sein.

Konkrete Preissteigerungen an der Tankstelle und beim Heizen

Konkret bedeutet das für das kommende Jahr: Die CO2-Abgabe für Benzin an der Tankstelle soll nach Berechnungen des ADAC um rund 4,3 Cent pro Liter auf insgesamt gut 11 Cent pro Liter an. Und die CO2-Kosten für eine Erdgasheizung steigen nach Berechnungen des Verbrauchermagazins Finanztip von 0,58 Cent/kWh auf 0,97 Cent/kWh.

Wenn man also rund 6.000 kWh verbraucht, steigt die CO2-Abgabe von bislang 35 Euro um etwa 23 Euro auf dann 58 Euro. Vergleichbare Steigerungen sind für das Jahr 2025 und 2026 nochmals zu erwarten.

Warum auch die Müllgebühren steigen könnten

Ab 2024 müssen zum ersten Mal auch Abfallwirtschaftsbetriebe CO2-Zertifikate erwerben, die vor allem durch Müllverbrennung CO2 erzeugen. Das soll die Kreislaufwirtschaft anregen und zum vermehrten Recyclen führen. Laut einer aktuellen Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) werden fast zwei Drittel der Betriebe wegen der CO2-Abgabe ihre Gebühren erhöhen, da sie kostendeckend arbeiten müssen.

"Die Abfallgebühren sind so kalkuliert, dass der gesamte Aufwand, der erforderlich ist, in Gebühren umgelegt wird", erklärt Peter Hasenkamp vom VKU. Er geht davon aus, dass wegen der CO2-Abgabe die Müllgebühren um rund 4 Prozent steigen werden. Das wären für eine vierköpfige Familie im Mittel zwischen 20 und 30 Euro mehr im Jahr.

Wohin geht das Geld der CO2-Abgabe?

Das eingenommene Geld durch die CO2-Abgabe kommt in den "Klima- und Transformationsfonds" der Bundesregierung. Damit werden dann klimafreundliche Förderprogramme finanziert, z. B. für Gebäudesanierungen, Heizungstausche, für den Kauf von CO2-sparenden Autos. Außerdem dem Ausbau der Bahninfrastruktur oder der Wasserstoffindustrie.

CO2-Preise zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt

Wenn beim Heizen CO2-Kosten anfallen, müssen diese schon seit diesem Jahr zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. So sollen Vermieter motiviert werden, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen.

"Der Abrechnungszeitraum endet am 31. Dezember 23. Dann wird die CO2-Umlage in den Heizkostenabrechnungen prüfbar", erklärt Monika Schmid-Balzert vom Mieterbund Bayern. Die Vermieter seien dazu verpflichtet, die CO2-Umlage auszuweisen. "Wenn das nicht der Fall ist, dann hat der Mieter einen Kürzungsrecht", sagt die Mietrechtsexpertin. Sie rät, dass Mieter die Kosten für die jeweilige Wohnung auf folgender Webseite des Wirtschaftsministeriums überprüfen: CO2-Rechentool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

"Klimageld" soll ungerechte Verteilung der CO2-Abgabe abfedern

Der CO2-Preis könne dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu verringern, so Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Doch gebe es einen großen Nachteil: "Die CO2-Bepreisung hat den Nachteil, dass sie ärmere Menschen relativ zu ihrem niedrigen Einkommen stärker belastet", kritisiert er. Deswegen wurde ein sogenanntes "Klimageld" im Koalitionsvertrag festgeschrieben, jedoch noch nicht eingeführt.

Mit dem "Klimageld" würden die Einnahmen der CO2-Abgabe "einfach durch die Bevölkerung geteilt werden und jede Person im Inland einen Ausgleich für diese höhere CO2-Bepreisung erhalten", erklärt Stefan Bach. Bisher wurde das Klimageld jedoch noch nicht ausbezahlt, unter anderem, weil dazu die benötigte IT-Infrastruktur noch fehlt.

Dieser Artikel ist erstmals am 10.11. auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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