Vier Angeklagte sollen im Darknet illegal an Zugangsdaten zum Online-Banking gelangt sein.
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Vier Angeklagte sollen im Darknet illegal an Zugangsdaten zum Online-Banking gelangt sein.

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Anklagen in Bamberg: Debitkarten-Betrug in Höhe von 450.000 Euro

Wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs ist gegen vier Menschen Anklage erhoben worden. Ihnen wird vorgeworfen, mit Online-Banking-Daten rund 450.000 Euro erbeutet zu haben. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Fall aus dem Kreis Bamberg.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Weil sie mit ergaunerten Kontodaten virtuelle Debitkarten erstellt und die rechtmäßigen Kontoinhaber um insgesamt fast eine halbe Million Euro gebracht haben sollen, hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Anklage gegen zwei Männer und zwei Frauen erhoben. Wie es in einer Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft heißt, wird den Angeklagten eine Vielzahl von Betrugstaten vorgeworfen.

Betrugsopfer aus dem Raum Bamberg: 29.000 Euro Schaden

Ausgangspunkt der Ermittlungen war der Fall eines Geschädigten aus dem Landkreis Bamberg, dem allein ein Schaden in Höhe von mehr als 29.000 Euro entstanden sein soll. Demnach sollen die vier Angeschuldigten, ein 27-Jähriger, eine 24-Jährige und ein 38-Jähriger aus Berlin sowie eine 21-Jährige aus dem Landkreis Oder-Spree von einer bislang unbekannten "Phisher-Gruppierung" im Darknet die Zugangsdaten zum Online-Banking von 93 Geschädigten aus dem gesamten Bundesgebiet erlangt haben.

Einer der Angeschuldigten soll die Geschädigten angerufen und sich als Bank-Mitarbeiter ausgegeben haben. Dabei sei eine falsche Rufnummer übermittelt worden, um den Eindruck zu vermitteln, der Anruf käme tatsächlich vom eigenen Geldinstitut der Geschädigten. Diesen wurde im Gespräch vorgespiegelt, es sei ein Sicherheitsupdate für das Online-Banking nicht rechtzeitig eingespielt worden. Dies müsse nachgeholt werden. In Wahrheit sollen die Angeschuldigten im Gesprächsverlauf über die Online-Banking-Zugänge die Freischaltung virtueller Debitkarten vorbereitet und dann mit TAN-Nummern, die sie den Geschädigten entlockten, aktiviert haben.

Bis zu zehn Jahre Haft für mutmaßliche Betrüger

Diese virtuellen Debitkarten konnten dann auf Mobiltelefonen der Täter hinterlegt werden. Die Angeklagten sollen mit den virtuellen Debitkarten deutschlandweit Waren wie hochwertige Mobiltelefone und Gutscheinkarten eingekauft haben – auf Kosten der Geschädigten.

Der Gesamtschaden liegt bei mehr als 445.000 Euro. Den Angeklagten werden jeweils zwischen vier und 80 Fälle des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorgeworfen. Das Gesetz sieht hierfür bei Erwachsenen für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Ermittelt hatten die Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg und die Zentrale Kriminalinspektion Braunschweig. Die Erkenntnisse führten bereits Ende September zur Anklage.

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