Ein Fischotter sitzt am Ufer eines Gewässers.
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Fischotter-Abschuss: Entscheidung vor Gericht vertagt

Darf der geschützte Fischotter in Niederbayern und der Oberpfalz abgeschossen werden? Noch gibt es keine Antwort. Denn der Verwaltungsgerichtshof in München hat die Entscheidung im Verfahren gegen die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung vertagt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am Montag über die geplanten Tötungen von Fischottern in Niederbayern und der Oberpfalz verhandelt. Bereits im November gab es dazu eine Eilentscheidung der obersten Verwaltungsrichter in Bayern. Das Gericht gab damals den Eilanträgen dreier Umweltverbände statt. Nach der mündlichen Hauptverhandlung ist eine Entscheidung zunächst vertagt worden.

Der Grund für die Vertagung: Es sei bereits eine neue Verordnung in Arbeit, teilte die Landesanwaltschaft in der Verhandlung mit. Die noch geltende Verordnung, um die es in der Klage geht, sei somit bald nichtig. Ob die neue Verordnung auch die Tötung von Fischottern unter bestimmten Voraussetzungen enthält, ließ der Anwalt der bayerischen Staatsregierung offen. Er wolle sich inhaltlich nicht dazu äußern.

Oberpfälzer Teichwirte beim Prozess in München

Die Richterin zeigte sich verwundert, dass die neue Verordnung noch nicht in Kraft ist. Auch Prozessbeteiligte wie Artenschutzexpertin Christine Markgraf vom Bund Naturschutz in Bayern sagte: "Der Freistaat hätte die beklagte Verordnung schon zurückziehen können, wenn ihnen klar ist, dass sie rechtswidrig ist. Dann hätten wir uns den heutigen Tag sparen können." Teichwirte aus der Oberpfalz, Vertreter der Deutschen Umwelthilfe aus Berlin und andere Prozessbegleiter waren nach München gereist, um die Verhandlung zu verfolgen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kündigte am Montag an, zeitnah eine Entscheidung im Verfahren gegen die Bayerische Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung zu treffen.

Drei Umweltverbände klagten gegen Abschuss

Derzeit liegt die Erlaubnis, Fischotter zu töten, auf Eis. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit dem Bund Naturschutz Bayern sowie die Aktion Fischotterschutz. DUH und Bund Naturschutz Bayern bewerten den Abschuss-Erlass als unvereinbar mit nationalem und europäischem Artenschutzrecht.

Anstatt nach ihrer Sicht rechtswidriger Verordnungen und "Politik mit der Flinte" fordern die Organisationen eine naturnahe Teichwirtschaft und den Schutz des Fischotters.

Regierung will Schäden abwenden

Als Grund für die Entnahme von Fischottern nannte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) im Juli 2023, die Staatsregierung wolle ernste fischwirtschaftliche Schäden in der Teichwirtschaft abwenden. Die Verordnung sieht vor, dass zwischen Februar und November Fischotter lebend in einer Falle gefangen werden dürfen. Anschließend müssen sie gewogen werden. Tiere mit einem Gewicht von weniger als vier oder mehr als acht Kilo müssen wieder freigelassen werden.

Außerdem hat die Landesanstalt für Landwirtschaft im August vergangenen Jahres eine Höchstzahl von 32 Exemplaren festgesetzt, die maximal in Niederbayern und der Oberpfalz getötet werden dürfen.

Verstoßen Verordnungen gegen Bundesnaturschutzgesetz?

Diese Verordnungen seien "voraussichtlich rechtswidrig", außerdem gebe es "materielle und formelle Mängel", so formulierte es der Verwaltungsgerichtshof in seiner Eilentscheidung im November. Die Verordnungen würden gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen, aber auch gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen. Denn die Entscheidung über eine Anzahl, wie viele Otter pro Jahr getötet werden sollen, dürfe nicht der Landesanstalt für Landwirtschaft übertragen werden.

Mit dieser Eilentscheidung im November sind die Verordnungen außer Vollzug gesetzt worden. Ob es dabei bleibt, hängt vom Ergebnis der mündlichen Verhandlung am Montag ab.

Bislang sind in Niederbayern und der Oberpfalz keine Fischotter getötet worden. Teichwirte sehen die Entnahme auf diese Art als wenig praktikabel an. Außerdem sei die Population der Fischotter inzwischen so groß, dass 32 Tiere pro Jahr wenig an der Problematik ändern würden, sagten dem BR mehrere Teichwirte bereits im vergangenen August.

Zum Video: Fischotter: Plage oder süßer Instagram-Star?

Die bayerische Staatsregierung hat zwar eine Otter-Entnahme-Verordnung erlassen, wonach 32 Tiere pro Jahr gejagt werden dürfen. Doch das reicht vielen Teichwirten nicht, um ihre Fischbestände zu sichern.
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