Aus Pflegestufe wird Pflegegrad Was bringt die Pflegereform für Patienten und Angehörige?

Pflege im Alter - das heißt für viele Frust und Überlastung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 soll sich das ändern. Ab 1. Januar 2017 wird es in Kraft treten. Wer von den Änderungen profitiert und was es für Angehörige bedeutet.

Stand: 27.11.2016

Bild: mauritius-images

Mehr Unterstützung für Demenzkranke

Ab 2017 werden Pflegebedürftige nicht mehr in drei Pflegestufen eingeteilt, sondern in fünf Pflegegrade. Vor allem Menschen mit Demenz im Anfangsstadium profitieren von dem verbesserten Gesetz. Ihnen geht es körperlich noch gut. Sie können sich selbst waschen und versorgen, nur müssen sie daran erinnert werden. Da das aber nur wenige Minuten dauert, scheiterten hier viele Patienten schon an der ersten Pflegestufe. Bisher war die benötige Zeit der Pflege ausschlaggebend für die Einstufung. Mit der Pflegereform soll nicht mehr die benötigte Pflegezeit, sondern die Alltagsbewältigung der Patienten im Zentrum stehen.

Ab jetzt werden Punkte gezählt

Anhand eines Punktevergabesystems wird der jeweilige Pflegegrad ermittelt. Die Punkte werden in 6 Bereichen (Modulen) vergeben. Mobilität, Selbstversorgung oder Gestaltung des Alltagslebens zählen zu diesen Modulen. Patienten, die bereits in einer Pflegestufe sind, werden automatisch in einen neuen Pflegegrad eingestuft.

Entlastung für pflegende Angehörige

Der Entlastungsbetrag von pflegenden Angehörigen wurde von 104 auf 125 Euro erhöht. Dieser soll für Haushaltshilfen oder Nachmittagsbetreuung verwendet werden.

Auch die Rentenversicherung wird ab 2017 früher von der Krankenkasse übernommen. Bisher mussten Angehörige mindestens 14 Stunden für die Pflege aufbringen, um einen Anspruch auf Rentenversicherung zu haben, jetzt sind es nur 10 Stunden wöchentlich.

Vorsicht bei erhöhten Heimkosten

Die Pflegeleistungen werden höher, das heißt auch, dass weniger für das Heim gezahlt werden muss. Manche Heime nutzen dies aus und erhöhen deswegen ihre Beiträge, sagt Frau Petzold vom Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums. Ihr Rat: Wenden Sie sich in solchen Fällen an die Heimaufsichtsbehörde.

Wer zahlt die Pflegereform?

Alle – um 0,2 Prozent wird der Pflegeversicherungsbeitrag ab 1.1.2017 angehoben. Private Krankenkassen können die Erhöhung selbst festlegen, der Beitrag darf den Höchstbeitrag allerdings nicht überschreiten.