Streit um Anlieger-Kosten Wer muss für den Straßenausbau zahlen?

Hauseigentümer finden die Abgabe für den Straßenausbau ungerecht, Bürgermeister haben Stress damit. Denn reiche Gemeinden können ihre Bürger verschonen, ärmere bitten zur Kasse. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelt heute über den Straßenausbau-Beitrag.

Von: Raimund Bacher

Stand: 03.11.2016

Bild: picture-alliance/dpa/Eriche Häfele

15.000 bis 20.000 Euro kommen bei Straßenbau-Maßnahmen schnell zusammen. Und das pro Anlieger. Egal, ob der Gehweg erneuert wird oder die Straße neu geteert wird. Bei einigen wird der sogenannte "Straßenausbau-Beitrag" allerdings gar nicht erhoben - so etwa in Hohenbrunn, einer Gemeinde im Südosten des Landkreises München. Dort zieht Bürgermeister Stefan Straßmair deshalb vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, um seine Bürger auch weiterhin vor horrenden "Straßenbau-Kosten" zu verschonen.

Was sind die Knackpunkte?

Schon innerhalb einer Gemeinde gibt es Unterschiede. In einem reinen Wohngebiet sind die Kosten deutlich höher als wenn das Haus an einer Kreis-, Staats- oder Bundesstraße liegt. Begründet wird das damit, dass Wohnstraßen nun mal nur für die Anwohner da sind. Doch auch unter den Gemeinden in Bayern gibt es gravierende Unterschiede: Nur rund 1.500, also etwa drei Viertel, der Gemeinden im Freistaat haben eine Satzung, die die Erhebung von Straßen-Ausbau-Beiträgen regelt. Für die restlichen Gemeinden gilt: Keine Satzung - keine Rechnung für die Bürger.

Als extrem ungerecht angesehen wird oftmals auch, dass sich die Beitragshöhe bei Straßenbau-Arbeiten nach der Größe des Grundstücks richtet - aber keine Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse der Grundstücks-Eigentümer nimmt.

Das heißt im Extremfall?

Dass etwa ein Rentner mit einem älteren Häuschen, aber größeren Grundstück - auf dem Lande - mehr zahlen muss als der Eigentümer des Mietshauses mit wenig Grund in einer Stadt. Allerdings gibt es hier Obergrenzen, um unnötige Härten zu vermeiden. Konkret haben die Kommunen die Möglichkeit, Beiträge zu erlassen, die 40 Prozent des Verkehrswerts einer Immobilie übersteigen.

Zudem können Gemeinden sogenannte "wiederkehrende Beiträge" erheben. Das heißt, alle Haus- und Grundbesitzer in der Gemeinde zahlen einen bestimmten Jahresbeitrag für den Straßenausbau vor ihren Häusern. Die Belastung soll dadurch besser verteilt werden.

Was sorgt für Zündstoff?

Bei den Straßenausbaubeiträgen handelt es sich um eine sogenannte "Soll-Regelung". Das heißt, alle Kommunen sind grundsätzlich verpflichtet, die Beitäge zu erheben. Ausgenommen sind lediglich Städte und Gemeinden mit einer besonders günstigen Haushaltslage.

Und hier liegt die Krux

Der Landtag konnte sich nicht zu einer MUSS-Regelung durchringen. Zu groß wäre der Druck von den Bürgern gewesen, die in "reichen" Gemeinden wohnen, die bislang keine Beiträge erhoben haben. Denn hier wären plötzlich saftige Rechnungen fällig geworden. Ebenso nicht durchringen konnte sich der Landtag zu einer KANN-Regelung, die jeder Gemeinde fast jede Freiheit gelassen hätte.

Die regionalen Unterschiede machen klar: Franken und die Oberpfalz hatten nach einer MUSS-Regelung gerufen - Schwaben und Oberbayern nach einer KANN-Regelung...vermutlich deshalb blieb es bei der "SOLL-Regelung"...für Gemeinden, die die Straßenausbau-Beiträge in einer Satzung geregelt haben.