Siloballen aufgeschlitzt Klage gegen Eltern eines Elfjährigen abgewiesen

Die Eltern eines Elfjährigen, der beim Spielen Siloballen für Klingonen hielt und sie zerstach, haften nicht für den Schaden. Das Landgericht Kempten hat die Klage abgewiesen.

Stand: 20.10.2016

Bild: picture-alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Das Kind hatte im Urlaub auf dem Hof des Landwirtes, der auch Zimmer vermietet, „Star-Trek“ gespielt und mit einem Weidezaunstab Löcher in Mais-Silageballen gestochen. Die Ballen seien dabei die „Klingonen“ gewesen.

Durch die luftdichte Verpackung wird bei solchen Ballen das Viehfutter in einem chemischen Prozess haltbar gemacht. Durch die Löcher ist das Futter aber unbrauchbar geworden, was der Landwirt offenbar nicht erkannte und es trotzdem seinen Tieren zu fressen gab.

Kühe starben an dem verdorbenen Futter

Dadurch ist, laut dem Landwirt, der Großteil seiner Milchkühe krank geworden oder gestorben. Den entstandenen Schaden durch Tierarztkosten und Kauf neuer Tiere wollte sich der Kläger bei den Eltern des Jungen zurückholen und klagte auf Schadenersatz. Er sah die Aufsichtspflicht der Eltern missachtet.

Ein 11-Jähriger ist nicht lückenlos zu überwachen

Im Landgericht Kempten fanden die Eltern Verständnis. Bild: BR / Doris Bimmer

Dem folgte aber das Landgericht Kempten nicht. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass ein Elfjähriger nicht einer Kontrolle auf Schritt und Tritt bedarf. Man könne hier allenfalls Fahrlässigkeit unterstellen, so das Gericht. Aber dafür hätte das Kind vorhersehen müssen, welche Folgen sein Star-Trek Spiel haben könnte. Der Inhalt der Ballen sei von außen nicht zu erkennen gewesen.

Urlauberjunge musste nicht genau Bescheid wissen

Bekommt die Folie einen Riss, dringt Luft ein und das Futter verdirbt. Bild: picture-alliance/dpa/CHROMORANGE / Dieter Möbus

Für einen Jungen, der nicht auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen ist, sei auch in keiner Weise erkennbar, dass die Folie dazu dient, das Futter haltbar zu machen. Der Elfjährige war der Meinung, dass in den Ballen Stroh ist auf dem die Tiere im Stall liegen. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da der Kläger Berufung eingelegt hat.