Niederlage für "Natalie Hot" Gericht untersagt Webcam-Girl die Heimarbeit

Die Ampfinger Pornodarstellerin "Natalie Hot" darf nicht mehr von Zuhause aus arbeiten. Das hat das Münchner Verwaltungsgericht jetzt entschieden. Nachbarn hatten sich über die 24-Jährige, die sich gegen Geld vor einer Webcam auszieht, beschwert.

Von: Birgit Frank

Stand: 06.10.2016

Bild: pa/dpa

Nach Überzeugung des Gerichts müsse die junge Frau ihre Tätigkeit aufgeben, weil ihre Arbeit nicht im Einklang mit dem Baurecht stehe. Dieses sieht für das Gebiet nur eine Wohnnutzung vor. In der Urteilsbegründung heißt es, dass "die Tätigkeit in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang stattfindet und dem am Wohnort angemeldeten Gewerbe der Klägerin, also der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit, dient".

Damit unterstützt das Gericht die Sicht des Landratsamts Mühldorf am Inn. Das hatte der Darstellerin per Bescheid verboten, dort vor der Webcam zu arbeiten. Sollte sich die 24-Jährige nicht daran halten, droht ihr jetzt ein Zwangsgeld von 2.000 Euro.

Beschwerden über Lärm

Die Ampfingerin Natalie Hot blickt aus dem Fenster ihrer Wohnung. Bild: pa/dpa

Neben den baurechtlichen Problemen hatten sich laut Landratsamt einige Nachbarn auch über die "Lärmentwicklung" und ein "hohes Verkehrsaufkommen" vor dem Haus beklagt und angegeben, dass in dem Ampfinger Haus auch Pornos gedreht würden. Der Manager der Pornodarstellerin warf dem Landratsamt vor, mit zweierlei Maß zu messen. Ein Vermessungsbüro und ein Grafikbüro in der Nachbarschaft würden nämlich nicht als störend bewertet werden.

"Es sind eigentlich nur fünf Nachbarn, die ständig Wirbel machen. Der Rest von Ampfing sieht uns eher positiv, unterstützt uns und hat überhaupt kein Problem mit Natalie Hot."

Manager Christian L.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Natalie Hot hatte bereits vor der Entscheidung angekündigt, möglicherweise im Ausland weiterarbeiten zu wollen.