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Wegen Gitarrenkoffer Straßenmusikerin muss 1.000 Euro bezahlen

In Berlin gilt das Straßengesetz, das wissen wir spätestens seit Bushido. Eine Straßenmusikerin musste jetzt aber erfahren, dass es auch ein städtisches Straßengesetz gilt - und gegen das hat sie mit ihrem Gitarrenkoffer verstoßen.

Stand: 10.06.2016 | Archiv

Elen soll 100 Euro Strafe zahlen | Bild: dpa / picture alliance

Berlin ist arm, aber sexy - dieser Spruch von Ex-Bürgermeister Klaus Wowereit ist mittlerweile ein Klassiker. Anscheinend muss die Stadt sich jetzt besondere Maßnahmen ausdenken, um Geld einzutreiben: Straßenmusikerin Elen muss 1.000 Euro Geldstrafe bezahlen, weil sie bei einem Straßenauftritt unerlaubt Gegenstände auf der Straße abgestellt hat. Was die Gute verbrochen hat? Sie hat doch tatsächlich ihren Gitarrenkoffer auf die Straße gestellt, um damit Geld zu sammeln. Wie das nun mal bei Straßenmusikern so üblich ist.

Laut dem Berliner Amtsgericht im Stadtteil Tiergarten hätte die Sängerin, die eigentlich Elen Wendt heißt, das Aufstellen ihres Gitarrenkoffers nämlich beantragen müssen. Und weil sie das nicht getan hat, hat sie gegen das Berliner Straßengesetz verstoßen. Und wir dachten immer, das Straßengesetz machen die richtig krassen Leute wie Gangsterrapper Bushido oder Sido in seinen "Mein Block"-Zeiten.

Anscheinend hat Elen die "Sondernutzungserlaubnis" ihres Gitarrenkoffers sogar schon öfter beantragt, aber vom Bezirksamt Mitte nur Absagen kassiert, berichtet die Zeitung BZ. Immerhin gibt es für Elen, die 2011 bei "The Voice of Germany" mitgemacht hat, auch noch positive Nachrichten: Vom Vorwurf, sie mache mit ihrem Verstärker Lärm, wurde sie freigesprochen. Dafür gab es nämlich keinen Hinweis, weil sich die Beamten vom Ordnungsamt auf ihre Ohren verlassen haben, anstatt auf entsprechende Dezibelmessgeräte. Und: Die Linke hat mittlerweile schon 800 Euro für Elen gesammelt.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass Elen für ihre Auftritte eine Strafe bezahlen soll. Vor gut einem halben Jahr bekam sie schon mal drei Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 1.450 Euro, legte allerdings Widerspruch dagegen ein. Das endgültige Urteil steht noch aus.


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