Ein Hund an der Leine einer Frau auf einem Waldweg.
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Das Thema "Hundesteuer" hat in den BR24-Kommentaren für viele Diskussionen gesorgt.

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Was die Hundesteuer kennzeichnet – und streitbar macht

Was die Hundesteuer kennzeichnet – und streitbar macht

Hundebesitzer müssen es tun, Katzenbesitzer nicht: Steuern für das liebste Tier zahlen. Jedoch kommt die Abgabe allen zugute. Warum das so ist und was sie früher mit Luxus zu tun hatte – "Dein Argument" gibt Antworten.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Welche Gemeinde ist Bayerns Hunde-Hauptstadt, wo kostet die Hundesteuer wie viel? BR24 hat kürzlich erstmals Daten erhoben, um diese Fragen zu beantworten. In der Kommentarspalte unter dem Beitrag kam es zu Diskussionen über die Sinnhaftigkeit einer Hundesteuer und darüber hinaus. Auch einige Fragen ergaben sich – das sind die Antworten darauf:

Warum gibt es die Hundesteuer überhaupt?

Die Hundesteuer hat in Deutschland eine lange Geschichte und tauchte schon weit vor der Gründung der Bundesrepublik in deutschen Einzelstaaten auf. Das Bundesfinanzministerium spricht von der Einführung "moderner Hundeabgaben" zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Die damalige Abgabe in Preußen von 1810 etwa war als Luxussteuer gedacht: Hundebesitzer sollten zur Kasse gebeten werden.

Seit 1949 ist die Steuer als reine Gemeindesteuer geregelt, sie verfolgt nun ordnungspolitische Ziele. Durch die Erhebung einer Abgabe für Hundebesitzer soll unter anderem die Anzahl an Hunden in Deutschland begrenzt werden.

Wofür wird die Hundesteuer genutzt?

Das Geld wird doch zur Entsorgung von Hundekot beziehungsweise zur Lösung anderer hundebezogener Probleme verwendet, oder? Auf derartige Fragen ist die Antwort: Da die Hundesteuer eine Gemeindesteuer ist, ist sie eine Abgabe, die nicht zweckgebunden reinvestiert wird, sondern zur Finanzierung aller Aufgaben einer Kommune verwendet wird. Die explizite Verwendung für eine bestimmte Sache ist damit ausgeschlossen.

Der Tierschutzbund ist mit dieser Regelung unzufrieden und fordert, dass die Kommunen einmalig mindestens die Hälfte der bundesweiten Hundesteuereinnahmen für einen Tierheim-Fördertopf bereitstellen. Dieser könnte dann dafür sorgen, dass die Einnahmen zweckgebunden genutzt werden und als Reinvestition in den Tierschutz in Deutschland fließen.

Warum eine Hunde-, aber keine Katzensteuer?

Die BR24-Community fragte auch: Warum müssen Hundehalter eine Abgabe zahlen, Besitzer von Katzen aber nicht? Immer wieder haben sich Kommunen mit der Einführung einer solchen Abgabe auseinandergesetzt, doch sie scheiterte am Ende vor allem an organisatorischen Hürden.

So zum Beispiel in Leipzig: Dort begründete das Finanzdezernat 2020 auf Antrag eines Stadtrats der Linksfraktion, dass der Aufwand zur Registrierung von Katzen nicht nur eine enorme Herausforderung, sondern Kontrollen teilweise schlichtweg unmöglich wären. Gerade Freigänger-Katzen können oft nicht zweifelsfrei einem Besitzer zugeordnet werden. Bei Hunden ist dies mit Kontrollen durch Ordnungsamtsmitarbeiter in öffentlichen Räumen deutlich leichter möglich.

Um eine allgemeine Steuer einführen zu können, sei es aber unerlässlich, dass es Kontrollmöglichkeiten gibt. Sind diese nicht realistisch, könne die Gleichheit in der Behandlung aller Katzenbesitzer nicht gewährleistet werden und eine Steuer wäre somit rechtswidrig. Diese rechtliche Einschätzung teilt das Bundesverfassungsgericht (externer Link), sie basiert auf Artikel 3, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Hiernach müssen Steuerpflichtige nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleichmäßig belastet werden.

Auch historisch gesehen unterschieden sich Katzen von Hunden in einem wichtigen Aspekt: Sie galten als Nutztiere, gerade in ländlichen Gebieten und auf Höfen, zum Beispiel als Jäger von Mäusen und anderen Nagetieren. Der Hund hingegen galt schon lange als Haustier, was auch die preußische Luxussteuer belegt.

Was, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Die Anmeldung eines Hundes ist mit der Steuerpflicht verbunden. Damit ist die Nicht-Anmeldung eines Hundes eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro belegt werden kann. Sollte man also bei einer Kontrolle erwischt werden, kann es teuer werden.

Es gibt allerdings bestimmte Gründe für eine Befreiung von der Hundesteuer. Die Stadt München nennt hier unter anderem den Fall von "Assistenzhunden", also wenn jemand aufgrund einer schweren Behinderung auf die Hilfe eines Hundes angewiesen ist. Eine solche Befreiung muss aber explizit beantragt werden, ein einfaches Nicht-Anmelden ist keine Lösung.

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