Wer sich bei Google zuletzt nach dem Weg erkundigt hat, dem dürften zwei Dinge aufgefallen sein: Erstens erhält man bei der Suche nach einer Adresse nicht mehr automatisch einen klickbaren Kartenausschnitt, der einen direkt zum hauseigenen Dienst Google Maps weiterleitet. Der EU-weite Digital Markets Act (DMA) verbietet diese direkte Verknüpfung.
Street View integriert neue Aufnahmen
Wer sich trotzdem entscheidet, Google Maps zu verwenden und die Umgebung in der Street-View-Ansicht zu erkunden, könnte sich zweitens wundern, dass einst verpixelte Häuserfassaden jetzt womöglich klar erkennbar sind. Denn Google hat im Juli 2023 neue Aufnahmen aus ganz Deutschland veröffentlicht, die per Street-View-Fahrzeug oder zu Fuß mit einem Kamerarucksack aufgenommen wurden.
Die ursprünglichen Aufnahmen aus den Jahren 2008 bis 2010 wurden folglich ersetzt, die alten Bilder gelöscht – und damit auch die Widerspruchsanträge von damals. Der hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Alexander Roßnagel warnt nun in einem Interview, dass seither bislang erst etwa 100.000 Mal erneut Widerspruch eingelegt wurde. Im Vergleich zu damals ist das sehr wenig.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
"Viele nehmen Google Street View nicht wahr. Viele erkennen die damit verbundenen Risiken nicht. Viele sind über die einfache Möglichkeit, dieser Datenverarbeitung zu widersprechen, nicht informiert", mahnt Alexander Roßnagel. Niemand müsse Widerspruch einlegen, aber jeder solle es können, betont er.
Wer sein eigenes Haus oder auch das davor geparkte Fahrzeug auf den neuen Fotos nicht sehen will, muss das als Mieter oder Eigentümer erneut beantragen: Zum Beispiel per E-Mail an streetview_deutschland@google.com oder per Online-Formular (externer Link). Dazu gibt es auch eine ausführliche Anleitung der Verbraucherzentralen.
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