Vor einem Gerichtsgebäude stehen Menschen und halten Transparente, auf denen unter anderem steht:" Klimaschutz ist Menschenschutz".
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Bayreuther Klimaentscheid – Stadt hat Bürgerbegehren zu Recht abgelehnt

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Gericht weist Klage von Klimaschützern gegen Stadt Bayreuth ab

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat eine Klage einer Klimaschutz-Initiative gegen die Stadt Bayreuth abgewiesen. Die Stadt muss ein Bürgerbegehren für Klimaschutz nicht zulassen - wegen Mängeln am Abstimmungstext.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Die Initiative "Klimaentscheid Bayreuth" hat am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gegen die Stadt Bayreuth geklagt - und verloren. Die Klimaschützer hatten erreichen wollen, dass die Stadt das Bürgerbegehren "Klimaentscheid Bayreuth" zulassen muss, mit dem Bayreuther Klimaaktivisten der Stadt verbindliche Maßnahmen zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2030 vorschreiben wollten. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Klage auf Zulassens des Bürgerbegehrens jedoch abgewiesen. Vor der Verhandlung organisierten Bayreuther Klimaschützer eine Kundgebung mit etwa 60 Teilnehmern.

Gericht: Frage des Bürgerbegehrens "zu unbestimmt"

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Abstimmungstext zu unbestimmt sei und die Kosten für die Stadt letztendlich nicht überschaubar seien. Für den Bürgerentscheid müsse die Fragestellung eindeutig sein. Das gehe aus dem umfangreichen Abstimmungstext des Klimaentscheides nicht hervor. Auch Fußnoten zum Text würden nicht zur Klarheit beitragen, so der Vorsitzende Richter Philipp Hetzel. Die Menge und Vielfalt der möglichen Klimaschutzmaßnahmen, die die Stadt nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid umsetzen hätte müssen, würden auch einen gut informierten Bürger oder eine gut informierte Bürgerin überfordern, so Richter Hetzel weiter.

Selbst für diese sei nicht zu erkennen gewesen, welche Folgen das Bürgerbegehren haben könne. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautete: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Bayreuth die Verwaltung beauftragt, innerhalb von einem Jahr nach Erfolg des Bürgerentscheids einen konkreten und verbindlichen Maßnahmenplan zu erstellen, mit dem eine echte Klimaneutralität bis 2030 erreicht wird?"

Klimaschützer überlegen, ob sie in Berufung gehen

Der Vertreter der Stadt, Stadtrechtsrat Ulrich Pfeifer, zeigte sich mit der Entscheidung des Gerichts zwar zufrieden, empfand aber nur gedämpfte Freude. Auch der Stadt sei der Klimaschutz wichtig, sagte er. Eine Kompromisslösung, zu der die Initiative "Klimaentscheid Bayreuth" bereit gewesen wäre, lehnte der Stadtrechtsrat jedoch ab und bestand auf einem Urteilsspruch.

Die Vertreter des Bürgerbegehrens "Klimaentscheid Bayreuth" wollen das Urteil erst einmal durchsprechen und sich dann eventuelle Schritte überlegen. Das teilte ihre Anwältin Veronika Thalhammer mit. Die Kläger können innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen.

Erste kommunale Klimaklage in Bayreuth verhandelt

Mit der Klage der Bayreuther Klimaschützer vor dem Verwaltungsgericht ist die erste kommunale Klimaklage in Deutschland verhandelt worden. Der "Klimaentscheid Bayreuth" hatte die Stadt aufgefordert, binnen eines Jahres einen Maßnahmenplan für das Ziel Klimaneutralität im Jahr 2030 in der Stadt zu entwickeln. Im Anschluss daran sollte dieser Plan dann mit der Bürgerschaft diskutiert und überarbeitet werden. Die Maßnahmen sollten dokumentiert werden und jederzeit zugänglich sein. Der Oberbürgermeister sollte zudem jährlich Rechenschaft über die Umsetzung des Maßnahmenplans ablegen. Schließlich sollten in allen Beschlussvorlagen des Stadtrates deren Auswirkungen auf das angestrebte Ziel der Klimaneutralität bis 2030 deutlich gemacht werden.

Für das Bürgerbegehren hatten die Klimaschützer 5.000 Unterschriften gesammelt und dem Oberbürgermeister überreicht.

Mit Informationen von dpa.

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