Bundesteilhabegesetz Bundestag beschließt Reform der Behindertenhilfe

Der Bundestag hat eine umfassende Reform des Behindertenrechts beschlossen. Um das neue Bundesteilhabegesetz war lange gerungen worden. Was soll die Reform bewirken?

Von: Tanja Oppelt

Stand: 01.12.2016

Bild: dpa/picture-alliance/Paul Zinken

Das Bundesteilhabegesetz soll die Hilfe für behinderte Menschen aus der Fürsorge herauslösen. Behinderte sollen nicht als bedürftig angesehen werden, sondern als Menschen, die ein Recht auf Leistungen haben. Und sie dürfen künftig über mehr eigenes Geld frei verfügen, betonte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Ihren Worten zufolge werden Einkünfte von Ehe- und Lebenspartnern in Zukunft nicht mehr herangezogen, um die Eingliederungshilfe zu finanzieren.

Aufhebung des faktischen "Heiratsverbots"

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU), sprach davon, dass damit das faktische "Heiratsverbot" für behinderte Menschen aufgehoben werde. Außerdem wird der Freibetrag für Vermögen deutlich erhöht. Bisher durften Menschen mit Behinderung nur 2.600 Euro auf der hohen Kante haben. Jetzt dürfen sie knapp 28.000 Euro ansparen, ab 2020 dann 50.000 Euro. Außerdem soll es behinderten Menschen erleichtert werden, einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Arbeitgeber bekommen die Lohnkosten bis zu 75 Prozent erstattet.

Proteste und Demonstrationen im Vorfeld

Kaum ein Gesetz hatte bereits im Vorfeld so viel Protest ausgelöst wie das Bundesteilhabegesetz. Betroffene und Verbände waren monatelang auf die Straße gegangen. Die Opposition wies darauf hin, dass nur diese Proteste schließlich zu entscheidenden Verbesserungen im Gesetzentwurf geführt hätten. Dieses Gesetz sei nur ein Anfang auf dem Weg zu vollständiger Teilhabe, mehr nicht, sagte die Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen, Katrin Göring-Eckhardt.