alpha Lernen - Deutsch

Sachtexte Funktion und Textsorte 2

Von: Prof. Dr. Juliane Köster

Stand: 15.09.2016

Symbol | Bild: Angela Smets/BR

Vereinbarung über die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres
Zwischen dem/der Freiwilligen: Hannes Mustermann […]
und der Einrichtung: Mustereinrichtung […]

0. Präambel
Grundlage dieser Vereinbarung ist § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung von
Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl I Nr. 19 vom 26. Mai 2008 S. 842 ff.).

Die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes werden während der Durchführung von allen Beteiligten beachtet und eingehalten. Der Jugendfreiwilligendienst Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) wird gemäß § 3 JFDG ganztägig als an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Das FSJ dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und ist eine Maßnahme der Jugendbildung. Jugendfreiwilligendienste fördern den Kompetenzerwerb sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements.

Ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet.

Die Vertragspartner achten auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Damit erkennen die Vertragspartner die im JFDG grundgelegte Gesamtverantwortung des Trägers für die Durchführung des Jugendfreiwilligendienstes an. Die Gesamtverantwortung des Trägers konzentriert sich dabei auf die federführende Konzeption, die Koordination, die Beratung sowie insbesondere auf die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. […]

(aus: Vereinbarung über die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e. V.)

Funktion: Verpflichtung

Textsorte: Vertrag