Keine Entscheidung im Fall Wolbergs
Das Bundesverfassungsgericht hat es
abgelehnt, im Fall des Ex-Regensburger
Oberbürgermeisters Wolbergs über eine
Verfassungsbeschwerde zu entscheiden.
Zur Begründung heißt es vom Gericht,
der Rechtsweg gegen die drei Urteile
sei noch nicht ausgeschöpft. In den
Verfahren gegen Wolbergs geht es u.a.
um Wahlkampfspenden. Sein Verteidiger
hatte gegen zwei Urteile des Regensbur-
ger Landgerichts sowie ein Urteil des
Bundesgerichtshofs Beschwerde eingelegt
In einem Fall erhielt Wolbergs eine
einjährige Bewährungsstrafe. Das Urteil
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