UN-Gericht weist Eilantrag gegen Deutschland im Völkermord-Verfahren ab

Den Haag: Im Verfahren um die Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen angeblicher Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen ist eine Vorentscheidung gefallen. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag wies einen Eilantrag aus Managua ab, der unter anderem einen Stopp der deutschen Rüstungslieferungen an Israel vorsah. Nicaragua hatte argumentiert, Berlin habe allein im vergangenen Jahr Militärgüter im Wert von knapp 330 Millionen Euro genehmigt - zehnmal so viel wie im Vorjahr. Damit trage Deutschland zum Völkermord bei. Nach palästinensischen Angaben sind durch Israels Militäreinsatz mittlerweile mehr als 34.000 Menschen getötet worden. Allerdings werden getötete Hamas-Kämpfer dabei nicht gesondert ausgewiesen. Die Bundesregierung erklärte vor dem UN-Gericht, die Vorwürfe seien haltlos. Eine Entscheidung im Hauptverfahren ist damit noch nicht gefallen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 30.04.2024 16:00 Uhr

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