Fischotter dürfen in Bayern weiter nicht getötet werden

München: Die bayerischen Verordnungen zur Tötung von Fischottern sind unwirksam. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass in den Verordnungen nicht geregelt war, wie viele Fischotter jährlich maximal getötet werden dürfen. Eine der Verordnungen hatte etwa vorgesehen, dass diese Zahl durch die Landesanstalt für Landwirtschaft bekannt gegeben wird. Das bayerische Umweltministerium arbeitet bereits an einer Neuregelung.

Sendung: Bayern 1 Nachrichten, 30.04.2024 15:00 Uhr

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