Im Gerichtssaal am Landgericht Memmingen. Die mutmaßlichen Haupttäter halten Ordner vor ihr Gesicht
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Das Landgericht Memmingen hat ein Ehepaar zu langen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt.

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Doppelmord von Altenstadt: Lebenslange Haftstrafen

Das Landgericht Memmingen hat einen 38-Jährigen und seine 33-jährige Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden den Vater des 38-Jährigen und dessen Ehefrau ermordet haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Am Landgericht Memmingen ist das Urteil im Prozess um den Doppelmord von Altenstadt gefallen. Das angeklagte Ehepaar muss lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht hat auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Ein 32-jähriger Freund des Paares wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er hat laut Gericht dem Paar sein Auto für die Tatnacht geliehen und währenddessen auf das kleine Kind der beiden Verurteilten aufgepasst. Den Kindern der getöteten Ehefrau sprach das Gericht ein Schmerzensgeld zu, sie waren als Nebenkläger aufgetreten.

Karl Spannenberger
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Karl Spannenberger

Damit erfüllt das Gericht die Forderungen der Staatsanwaltschaft, lebenslange Haft für die zwei Hauptangeklagten sowie drei Jahre und zehn Monate Haft für den Nebenangeklagten. Die Verteidigung hatte stattdessen zwölf Jahre Haft wegen Totschlags für den Sohn und Freisprüche für die beiden anderen Angeklagten gefordert.

Streit um ein geschenktes Haus

Hintergrund ist der Streit um ein geschenktes Haus, das der Vater dem Sohn wieder wegnehmen wollte. Dieser sah sich, in eigenen Worten, "in der Existenz bedroht", auch weil ein entsprechendes Gerichtsverfahren um das Haus offenbar nur geringe Erfolgschancen hatte. Der Prozess dauerte länger als drei Monate und war besonders aufwendig, weil es sich um einen Indizienprozess handelte. Das bedeutet, dass außer den Angeklagten keine Zeugen anwesend waren, die eine Aussage über die Tat machen könnten.

Revision gegen das Urteil kann binnen einer Woche eingelegt werden. Die Verteidigung der beiden Hauptangeklagten hat sich dazu noch nicht geäußert. Einer der Verteidiger des Mitangeklagten hat aber angekündigt, gegen die Entscheidung Revision einzulegen.

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