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Volksentscheide gebilligt Bayerische Verfassung muss geändert werden

In der Bayerischen Verfassung werden künftig fünf neue Staatsziele verankert werden: Die Wähler billigten alle Volksentscheide mit überwältigender Mehrheit.

Stand: 19.09.2013 | Archiv

Wahlunterlagen | Bild: BR

Noch ist das Ergebnis vorläufig, aber alle 90 Stimmkreise sind ausgezählt. Danach ergibt sich folgendes Ergebnis:

Der Volksentscheid, mit dem die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in der Verfassung festgeschrieben werden soll, wurde mit knapp 90 Prozent der Stimmen angenommen. Gut 90 Prozent erzielte der Volksentscheid, der die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl zum Verfassungsziel macht. Die größte Zustimmung (gut 91 Prozent) erhielt der Volksentscheid, mit dem künftig die angemessene Finanzierung der Kommunen als Verfassungsrecht verankert werden soll. Rund 89 Prozent der Wähler billigten den Volksentscheid für die Schuldenbremse. Rund 85 Prozent stimmten dafür, dass die Staatsregierung künftig den Landtag über Angelegenheiten der Europäischen Union umfassend unterrichten muss.

Interessant ist die große Anzahl ungültiger Stimmen. Je nach Volksentscheid waren zwischen rund 8 Prozent und 12 Prozent der abgegebenen Stimmen ungültig.

Seehofers Idee

Die Idee zu den Verfassungsänderungen hatte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). Erstmals äußerte er sie vor zwei Jahren beim Politischen Aschermittwoch in Passau.

Die fünf Volksentscheide

1

Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land

Hier geht es um Artikel 3 (Absatz 2) des Freistaates Bayern. Der Landtag schlägt vor, gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen zu fördern und zu sichern. Dazu zählen Wohnen, Bildung, Freizeit, soziale und kulturelle Leistungen sowie die berufliche Entwicklung des Einzelnen.

Dieses Ziel soll als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden. Es soll für ganz Bayern gelten, also für ländliche und städtischen Gebiete gleichermaßen. Der Staat müsse dafür sorgen, dass die Menschen in allen Landesteilen die gleichen Chancen für ihre Lebensentwicklung hätten.

Ergebnis: von den gültigen Stimmen: Ja 89,6 %, Nein 10,4 %, ungültige Stimmen: 7,6 %

2

Förderung des Ehrenamts

Um dieses Thema dreht sich Artikel Nummer 21 der bayerischen Verfassung. Staat und Gemeinden sollen künftig ehrenamtliches Engagement fördern, um so dem Gemeinwohl zu dienen.

Dieses Ziel soll mit einem eigenen Satz als Staatsziel in der Verfassung formuliert werden. Es soll dadurch besonderes Gewicht bekommen - ein Rechtsanspruch gegen das Land oder Gemeinden auf eine konkrete, also v.a. finanzielle Förderung des freiwilligen Einsatzes kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden.

Ergebnis: von den gültigen Stimmen: Ja 90,7 %, Nein 9,3 %, ungültige Stimmen: 9,5 %

3

Informationspflicht bei EU-Angelegenheiten

Hier geht es um Artikel 70 von Bayerns Verfassung. Der Landtag sieht folgende Änderung vor: Er will die Staatsregierung bei der Übertragung von Gesetzgebungszuständigkeiten Bayerns auf die Europäische Union durch Gesetz binden können.

Zudem soll die Staatsregierung alle Stellungnahmen des Landtags maßgeblich zu berücksichtigen haben, welche die Gesetzgebungszuständigkeiten des Freistaats unmittelbar betreffen. Dies wird nach Wunsch des Landtags als Pflicht in der Verfassung geschrieben. Als Grund wird das "Demokratiedefizit" genannt, der nationale Entscheidungsprozess soll wieder mehr Gewicht bekommen.

Ergebnis: von den gültigen Stimmen: Ja 84,1 %, Nein 15,9 %, ungültige Stimmen: 11,9 %

4

Schuldenbremse

Mit der Schuldenbremse beschäftigt sich Artikel 82. Wie im Grundgesetz soll es auch in Bayerns Verfassung verboten werden, ab dem Haushaltsjahr 2020 neue Schulden aufzunehmen. Ausnahme: fremdes Geld, um einer negativen konjunkturellen Entwicklung entgegen zu wirken.

Und: Kredite sollen bei Naturkatastrophen und "anderen außergewöhnlichen Notsituationen" zulässig sein. So soll das Land in der Krise handlungsfähig bleiben.

Ergebnis: von den gültigen Stimmen: Ja 88,6 %, Nein 11,4 %, ungültige Stimmen: 10,3 %

5

Finanzausstattung der Gemeinden

In Artikel 83 (Absatz 2) geht es um die um eine angemessene Finanzausstattung der bayerischen Kommunen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Gemeinden und Gemeindeverbände Anspruch, ein angemessenes Budget vom Land zu erhalten. Wie viel Geld es gibt, ist abhängig davon, wie leistungsfähig der Staat ist.

Ergebnis: von den gültigen Stimmen: Ja 91,6 %, Nein 8,4 %, ungültige Stimmen: 10,2 %


Bei der Abstimung im Landtag darüber gab es Unterstützung nicht nur von den Regierungsfraktionen, sondern auch von SPD und Freien Wählern. Einzig die Grünen stimmten dagegen. Damit die Verfassung geändert wird, muss die Mehrheit der bayerischen Wähler den Volksentscheiden zustimmen.


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Kommentieren

Neubert, Montag, 02.September 2013, 18:10 Uhr

12.

Die Volksentscheide betreffen die Bayerische Verfassung. Sie haben nichts mit dem deutschen Grundgesetz zu tun und erst recht nicht mit der Bundestagswahl.
Die Verfassungsänderungen sind mit großer Mehrheit im Landtag verabschiedet worden, bedürfen jedoch auch der Zustimmung der bayerischen Bürger, damit sie in Kraft treten können. Weden sie mehrheitlich angenommen, können sie weder von Seehofer noch von einem anderen MP abgeschafft werden, ohne wiederum den Bürger zu befragen.

Naundorf, Klaas, Donnerstag, 29.August 2013, 14:25 Uhr

11. Antwort für R. Grafetstetter

Absolut Ihrer Meinung!

Fischer, Dienstag, 27.August 2013, 19:28 Uhr

10. Reiner Wählerfang

Für mich sieht diese Aktion, 5 Volksentscheide so kurz vor der Bundestagswahl herauszugeben, wie reiner Wählerfang aus. Zu verstehen sind die kurzen Beschreibungen für Bürger nicht leicht, aber es soll der Eindruck entstehen, Herr Seehofer sorge sich um das Wohl des Volkes, was man sicherlich nach der Bundestagswahl als nicht zutreffend erkennen wird. Meiner Meinung nach reine Berechnung mit keinem wirklichen Wert.

Klaus Scheel, Dienstag, 27.August 2013, 02:06 Uhr

9. Wählermeinung

Wen kann man mir zur Wahl empfehlen?
Ich bin 56,männl.wohnhaft in Postbauer-Heng und arbeitsuchend,leicht gehbehindert,Industriemeister-Bau.Kann wegen meiner Behinderung meine Tätigkeit nicht mehr ausüben.Würde aber gern als Bauberater spez.Gleis.-u.Tiefbau arbeiten.Auch Tätigkeiten als Sozialassistent im handwerklichen Bereich sind gerne denkbar.Ansonsten jegliche Hilfstätigkeiten,welche körperlich möglich sind.Natürlich auch gern als Auslieferungsfahrer.Danke KS.
Nun bin ich sehr gespannt,ob es eine bzw einen Politiker gibt,welche in der Lage sind,auch einem so kleinem Wicht,wie ich es bin zumindest etwas zum kleinen Glück zu verhelfen.Nur tatenlos zuhause sitzen ist eben sinnlos,irgendwann verblödet mann.Ich frage aus folgendem Grund an,erstens natürlich möchte ich produktiv und hilfreich für uns alle,also für Groß und Klein/alle Menschen sein.Nun Gut,ich bin echt gespannt,ob und von welcher Partei ich Antworten und eventuell auch Hilfen für meinen weiteren Lebensweg bekomme.Viel Erfolg und alles Gute wünscht der noch unentschlossene ehem. Ossi,Klaus Scheel.Also soll heißen,ich stelle mir unter Kommunalpolitik auch das kümmern um den einzelnen Bürger vor.Also nochmals Grüß Gott,Klaus Scheel.

Suckut Gabriele, Sonntag, 25.August 2013, 23:45 Uhr

8. Volksentscheide 2013

Leider fehlt auch in Gundelfingen a.d. Donau die acht-seitige Erklärung für die Volksentscheide. Die Fragestellung ist viel zu komplex, um sie in drei Sätzen zu verstehen. Der Auszug klingt vielversprechend, schreibt aber keinerlei Rechtsanspruch fest. Die Bürger werden gefragt, so dass man das Gefühl hat mitzureden. Aber formuliert sind hier nur hehre Ziele, deren Umsetzung bestimmt nicht alleine durch die Aufnahme in die bayerische Verfassung garantiert wird.