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Datenschutz BR Audiodeskriptions-App

Stand: 07.07.2022

Kopfhörer, eine Fernbedienung und ein iPhone mit der BR-Audiodeskription App. | Bild: BR/Julia Müller

Mit der Test-Applikation "BR Audiodeskription" können Zuschauerinnen und Zuschauer am Smartphone eine für sie passende Tonspur am "Second Device" zum laufenden Fernsehbild auswählen. Die Idee ist, bedürfnisorientiert ein gemeinschaftliches Fernseherlebnis mit der ganzen Familie oder im Freundeskreis zu ermöglichen. Voraussetzung ist ein neueres Fernsehgerät, das den Standard HbbTV 2 unterstützt.

Bei jedem Aufruf der Anwendung auf dem TV-Gerät erfassen die Webserver automatisiert die folgenden Daten vom HbbTV-Endgerät und speichern sie in Protokolldateien (sog. Logfiles): Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Aufrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Typ des Browsers und verwendete Version, IP-Adresse. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Daten findet nicht statt. Skripte zur Nutzungsmessung oder Cookies werden nicht eingesetzt.

Die o. g. Datenverarbeitung ist für den Zweck erforderlich,

  • für sehbehinderte Menschen eine komfortable Audiodeskription zur Verfügung zu stellen,
  • den Ton des jeweiligen Rundfunkangebots auf ein Mobilgerät bzw. Kopfhörer zu übertragen und den Empfang insbesondere für hörgeschädigte Menschen zu verbessern,
  • die Anwendung auf dem TV-Gerät zu laden bzw. Audio-Streams mithilfe des Mobilgeräts abzurufen,
  • eine fehlerfreie Signalübertragung zu gewährleisten, indem technische Fehler analysiert und behoben werden können.

Für eine nutzerfreundliche und technisch stabile Verwendung der über HbbTV wählbaren Zusatzangebote ist die Verarbeitung der o. g. Daten erforderlich. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DS-GVO. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn"die Verarbeitung (…) für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich (ist), die im öffentlichen Interesse liegt".

Eine solche Aufgabe nimmt der BR wahr: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag. Nach Einschätzung der Rundfunkdatenschutzkonferenz – der auch die für den BR zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde angehört – gehört zu diesem Funktionsauftrag auch HbbTV.

Der Funktionsauftrag bedeutet im Kern, ein Programm für alle zu machen, das auch alle erreicht. Dies gilt selbstverständlich auch für Menschen, die schlecht sehen und/oder hören. Zudem können Audiosignale vom Smart-TV auf das Handy bzw. die dazugehörigen Kopfhörer übertragen werden, um insbesondere hörbehinderten Menschen den Rundfunkempfang zu erleichtern.

Die Daten werden ausschließlich auf Servern des BR verarbeitet.

Die erfassten Daten werden nach 21 Tagen gelöscht.

Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten bereitzustellen. Wenn Sie aber die Audiodeskription nutzen möchten, ist die Verarbeitung der oben aufgeführten technischen Daten erforderlich. Andernfalls können Sie die Audiodeskription nicht nutzen.


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