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Verwaltungsrat Aufgaben des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat hat die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Zu seinen Aufgaben gehört es, den Dienstvertrag mit der Intendantin abzuschließen und deren Geschäftsführung zu überwachen.

Stand: 26.03.2024

Symbolbild für den Verwaltungsrat | Bild: BR / Markus Konvalin

Zu den Aufgaben des Verwaltungsrats gehören insbesondere (gem. Art. 10 Bayerisches Rundfunkgesetz):

(1) Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Sie dürfen dabei keine Sonderinteressen vertreten.

(2) Dem Verwaltungsrat obliegt es:

  1. den Dienstvertrag mit dem Intendanten abzuschließen;
  2. den Bayerischen Rundfunk bei Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bayerischen Rundfunk und dem Intendanten zu vertreten;
  3. die Geschäftsführung des Intendanten zu überwachen;
  4. den vom Intendanten aufgestellten Haushaltsplan und Jahresabschluss zu überprüfen;
  5. jährlich die genehmigte Abrechnung sowie den vom Intendanten erstellten Betriebsbericht zu veröffentlichen;
  6. die Zustimmung zum Abschluss, zur Abänderung oder zur Aufhebung von Dienstverträgen zu erteilen, soweit nicht der Intendant selbst zuständig ist. Das Nähere bestimmt die Satzung.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Die Arbeit des Plenums wird durch zwei spezialisierte Ausschüsse unterstützt:
Der Bauausschuss und der Ausschuss für Technik, IT und Multmedia.

Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für Mitglieder des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks


Aufwandsentschädigung
: Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig.
Sie haben gemäß Art. 5a Abs. 2 S. 3 Bayerisches Rundfunkgesetz (BayRG) Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Diese ist individuell zu versteuern.

Die monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt € 700. Der/die Vorsitzende erhält das Doppelte, der/die stellvertretende Vorsitzende sowie die Ausschussvorsitzenden und der/die Berichterstatter/in Personalia erhalten das Eineinhalbfache der monatlichen Aufwandsentschädigung.

Sitzungsgeld: Das Sitzungsgeld wird beim Verwaltungsrat und den ständigen Ausschüssen auf monatlich € 75 pro Gremium pauschaliert und als Teil der Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Berechnungsgrundlage der Pauschalierung ist die jährliche Sitzungsfrequenz. Das Sitzungsgeld von € 100 wird nur für weitere Sitzungen und Sitzungen von weiteren Ausschüssen gezahlt.


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