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Historisches Archiv - Fundstücke Folge 26: Emotionsgeladene erste Gebührenerhöhung

Stand: 15.02.2013

Transistor-Kofferradio "Transita K de Luxe" mit MW, KW und UKW, 1963. | Bild: BR / Historisches Archiv

Nicht nur die Einführung des Rundfunkbeitrags am 1. Januar 2013 hat heftige Diskussionen ausgelöst. Auch die erste Gebührenerhöhung 1970 um 50 Pfennig für die Radiogeräte und 1 DM für die Fernsehgeräte war von einer emotionalen Debatte begleitet. Im Historischen Archiv sind die Reaktionen archiviert – wahrlich interessante Fundstücke.

Auf die Zahlungsverpflichtung der damaligen „Rundfunkgebühr“ wurde auch im Hörfunk hingewiesen. In einer Rundfunkansprache 1969 erfuhren die Schwarzhörer bzw. -seher, welche Maßnahme als letztes Mittel ergriffen werden konnte: „Zusätzlich kann das Rundfunkempfangsgerät eingezogen werden [..]“.

Historische Dokumente zur Rundfunkgebühr

Die Finanzierung des Rundfunks basierte seit Beginn auf der Erhebung einer Rundfunkgebühr. Erstmals 1923 in Berlin eingeführt, wurde sie ab dem 14. Mai 1924 auf 2 Reichsmark pro Monat festgelegt.

Nach der Einführung der DM 1948 wurde die Gebühr 1:1 übernommen: Aus 2 RM wurden 2 DM. Für die Nutzung des neu eingeführten Fernsehprogramms führte man am 1. Januar 1953 zusätzlich eine Gebühr von 5 DM ein. Dieser Gebührensatz blieb 17 Jahre lang konstant.

Reaktionen der Rundfunkteilnehmer

Seit 1970 stieg die Gebühr in unregelmäßigen Intervallen von zwei bis fünf Jahren auf 17,98 Euro. Seit 2009 ist die Höhe konstant geblieben. Seit dem 1. Januar 2013 gibt es keine Rundfunkgebühr mehr, sondern den Rundfunkbeitrag.


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