Eine Wohnung - ein Beitrag
Beim Rundfunkbeitrag gilt für Bürgerinnen und Bürger seit 1. Januar 2013 die einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Ob und wieviele Radios, Fernseher oder Computer in einer Wohnung vorhanden sind, spielt keine Rolle. Seit 1. April 2015 fällt pro Wohnung maximal ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro pro Monat an.
Wer zahlt was - und wie?
Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen sowie Einrichtungen des Gemeinwohls auf der offiziellen Website des Beitragsservice.
Kontakt
Fragen beantwortet Ihnen der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio unter
Telefon 01806 999 555 10* bzw unter
Telefax 01806 999 555 01* von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
(* 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus den Mobilfunknetzen)