Gesetzliche Grundlagen ARD-Fernsehvertrag
Der Fernsehvertrag, neben dem ARD-Staatsvertrag wesentliche Rechtsgrundlage für das ARD-Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen/Das Erste, definiert das Gemeinschaftsprogramm zeitlich und legt eigene Organisationsstrukturen und Kooperationsverfahren fest - unter anderem, welche Pflichtanteile am Gemeinschaftsprogramm die einzelnen Landesrundfunkanstalten zu übernehmen haben.
ARD-Fernsehvertrag Format: PDF Größe: 21,5 KB