BR in Zahlen Rundfunkbeitrag
Haushalte zahlen seit August 2021 monatlich 18.36 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Beitrag wurde damit erstmals seit mehr als elf Jahren angehoben. Der BR setzt gleichzeitig seinen Sparkurs fort.

Wieviel von dem Rundfunkbeitrag auf Bayern entfällt ist und wie der Bayerische Rundfunk diese Summe für die eigenen Programme und Aufgaben verwendet hat und welche anderen Leistungen noch damit finanziert werden, sehen Sie in der folgenden Grafik.
Verbraucherpreise gestiegen, Rundfunkbeitrag reduziert
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Juli 2021 beschlossen, der Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattzugeben und angeordnet, ab August 2021 den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro anzuheben - bis er von den Bundesländern neu festgesetzt wird. Die Anhebung auf 18,36 Euro war von der KEF, der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, vorgeschlagen worden und hätte anschließend von den 16 Landesparlamenten beschlossen werden müssen. Nachdem jedoch der Landtag von Sachsen-Anhalt die Abstimmung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag abgesagt hatte, hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Seit 2009 betrug die Rundfunkgebühr bzw. der Rundfunkbeitrag gleichbleibend 17,98 Euro. Im April 2015 wurde der Rundfunkbeitrag sogar erstmal gesenkt und betrug danach 17,50 Euro. Die Kosten für Personal, Technik und Energie sowie die Rechtekosten sind jedoch gestiegen. Der Verbraucherpreisindex verzeichnete nach Angaben des Statistischen Bundesamtes allein im Zeitraum April 2009 bis April 2015 einen Anstieg um 8,3 Prozent.
Programmschonender Sparkurs
Mit Blick auf das Ziel ausgeglichener Finanzen bis zum Abschluss der laufenden Beitragsperiode Ende 2024 wird der BR an seinem Konsolidierungskurs festhalten müssen. Eine zusätzliche Unwägbarkeit stellt die künftige Entwicklung der aktuell deutlich erhöhten Inflationsrate dar.
Den Erträgen von insgesamt 1.077,4 Mio. € stehen im BR-Wirtschaftsplan 2022 Aufwendungen in Höhe von 1.204,7 Mio. € gegenüber. Handelsrechtlich ergibt sich damit für 2022 ein Fehlbetrag von 127,3 Mio. €, von dem nach Berücksichtigung von Investitionen, Abschreibungen und Pensionsrückstellungen in der Finanzrechnung ein Fehlbetrag von 32,8 Mio. € verbleibt. Durch die sparsame Haushaltsführung in der zurückliegenden Beitragsperiode stehen dem Sender noch Mittel zur Verfügung, um den Fehlbetrag auszugleichen.
Um den gesetzlichen Programmauftrag weiter zuverlässig zu erfüllen und alle Teile der Gesellschaft zu erreichen, wird der BR innerhalb des vorgegebenen Finanzrahmens seine Programminhalte immer stärker ausdifferenzieren und auf verschiedensten Nutzungswegen anbieten müssen. Das bedeutet eine fortlaufende Evaluation aller Angebote und kluge Priorisierungsprozesse.