Telekolleg - Politik und Gesellschaft


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Die Qual der Wahl Gesetze und Wahlen

Wie werden im Bundestag Gesetze gemacht? Vielen Bürgern ist das nicht klar - so auch dem Werkstattbesitzer Anton Holzinger. Also macht er sich auf den Weg nach Berlin zu "seinen" Abgeordneten. Wir haben ihn begleitet.

Stand: 14.03.2020 | Archiv

In der Glaskuppel des Berliner Bundestags | Bild: BR

Deutschland ist eine repräsentative Demokratie - das bedeutet, dass die vom Volk gewählten Vertreter und nicht die Bürger selbst die Gesetze machen. Um dem Willen der Bevölkerung Rechnung zu tragen, ist das Gesetzgebungsverfahren relativ kompliziert.

Anton Holzinger auf dem Weg in den Reichstag

Auch die Abgeordneten müssen sich immer wieder einmal auf Fachleute verlassen. 70.000 Gesetze, Verordnungen und Vorschriften türmen sich derzeit über die Bundesbürger. Jedes Jahr kommen allein aus dem Bundestag über 250 neue dazu.

An der Gesetzgebung beteiligte Staatsorgane

An der Gesetzgebung sind die fünf obersten Staatsorgane mit unterschiedlichem Gewicht beteiligt. Die Hauptrolle spielt der Bundestag: Er beschließt Gesetze und leitet sie dem Bundesrat zu. Die Bundesregierung wirkt an der Gesetzesarbeit im Bundestag mit. Der Bundespräsident unterzeichnet die vom Bundestag beschlossenen Gesetze. Das Bundesverfassungsgericht muss im Streitfall darüber entscheiden, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

So funktionieren Wahlen

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen.

Die Parteien stellen Kandidaten auf. Die Bürger wählen in jedem Wahlkreis einen Direktkandidaten mit der Erststimme und eine Partei mit der Zweitstimme. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag.

Abbild des Volkes?

Spiegelt das Parlament das Volk ausreichend wieder? Die meisten Abgeordneten sind Beamte, Lehrer, Funktionäre - oft sogar mit Zuwendungen aus der Industrie, von Banken oder Gewerkschaften. Kaum ein Handwerker oder Arbeiter ist dabei. Wäre es nicht Aufgabe der Parteien bei der Listenaufstellung für einen Spiegel der Gesellschaft zu sorgen?

Oberste Staatsorgane

  • Bundestag
  • Bundesrat
  • Bundesregierung (mit dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin an der Spitze) 
  • Bundespräsident
  • Bundesverfassungsgericht

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