Telekolleg - Politik und Gesellschaft


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Recht und Freiheit Das Grundgesetz

Das Grundgesetz legt die Grundrechte als unveräußerbar fest. Es definiert Deutschland als Demokratie. Der oberste Wert unserer Verfassung ist der Schutz der Menschenwürde. Er ist im Grundgesetz in Artikel 1 festgeschrieben.

Stand: 14.03.2020 | Archiv

Das Grundgesetz | Bild: picture-alliance/dpa

In den Trümmern des Zweiten Weltkrieges ging die Diktatur der Nationalsozialisten zu Ende. In den westlichen Besatzungszonen wurde schon bald eine demokratische Verwaltung aufgebaut. Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde oberster Grundsatz des Staates - und des Grundgesetzes, das auf Herrenchiemsee von Vertretern der Länder geschaffen wurde. Im Grundgesetz wurde festgeschrieben: Ausführende, gesetzgeberische und richterliche Gewalt dürfen nie in einer Hand liegen!

Der demokratische Rechtsstaat

Das Grundgesetz legt die Grundrechte als unveräußerbar fest. Es definiert Deutschland als Demokratie. Landtage und Bundestag werden vom Volk gewählt. Die Parlamente üben die gesetzgebende Gewalt und die Kontrolle der Exekutive aus. Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat, der die Rechte seiner Bürger schützt und ihnen ein Höchstmaß an Freiheit sichert.

Meinungsfreiheit: ein hohes Gut

Das Grundgesetz bildete ein solides Fundament, auf dem eine streitbare Demokratie entstehen konnte. Meinungsfreiheit war nach den Jahren der Diktatur ein hohes Gut geworden, auch wenn sich Staat und Gesellschaft an Protest und Widerstand erst gewöhnen mussten.

Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers

Die Grundrechte

Grundrechte sind zu allererst Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, dann aber auch konkrete Handlungsanweisungen und Auftrag an die Gesetzgeber. In einer freiheitlichen Grundordnung ist es sogar denen erlaubt, ihre Meinung zu demonstrieren, die genau diesen freien Staat ablehnen und bekämpfen. Auch mit Springerstiefeln kann man sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes, auf die Meinungsfreiheit, berufen.

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