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Sturmschäden Wer zahlt für die Schäden nach einem Sturm?

Ein Baum, der aufs Haus kracht; der Blumentopf oder der Dachziegel, der vom Balkon fällt und das Auto des Nachbarn beschädigt - nach Stürmen gibt es viele Schäden. Wer dafür aufkommt und worauf Sie bei Ihrer Versicherung achten sollten.

Stand: 22.06.2023

Kaputte Dachziegel liegen auf einem Gehweg. | Bild: picture alliance/dpa | David Inderlied

Wer haftet für Schäden durch umgestürzte Bäume?

Für Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Sie versichert alles, was Sie bei einem Umzug nicht mitnehmen - also Fenster, Türen, Dach oder Fassade. Abgedeckt sind Schäden durch Sturm, Hagel, Brand, Blitze und Leitungswasser. Damit Sturmschäden zum Versicherungsfall werden, muss aber auch ein Sturm vorliegen - eine starker Wind reicht nicht.

"Erst ab Windstärke 8 haben wir es mit einem echten Sturm zu tun und dann greift auch erst der Versicherungsschutz."

Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern

Die Versicherung zahlt zum Beispiel auch, wenn ein Baum auf Ihr Haus stürzt und es beschädigt. Die Kosten für die Entsorgung des Baums können aber dennoch anfallen.

Ist die Beschädigung nicht durch den Sturm, sondern durch starken Regen entstanden, kann es knifflig werden. "Für Schäden durch Elementargefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck braucht man zusätzlich einen Schutz gegen Elementarschäden – und als Hausbesitzer sollte man den auch haben", sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Wie sieht es bei Hagel aus? Was muss ich tun, um den vollen Vesicherungsschutz bei einem Hagelschaden zu haben: Alle Infos zum Hagelschaden

Zahlt die Versicherung auch für Schäden in Haus oder Wohnung?

Schäden an Einrichtungsgegenständen fallen nicht in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. "Wenn Sie durch einen Sturm Sachschäden in der Wohnung haben – also zum Beispiel der Fernseher kaputt geht oder Möbel zerstört werden – dann ist es ein Fall für die Hausratversicherung", sagt Sascha Straub.

Wer zahlt, wenn ein Baum von meinem Grundstück auf das Haus der Nachbarn kracht?

Das kann ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein. Allerdings geht der Zahlung oft eine Prüfung voraus, ob eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt: "Da geht es dann darum zu klären, ob der Baum eventuell schon vorher hätte gefällt werden müssen", sagt Straub.

Zahlt die Versicherung, wenn mein Fahrrad durch einen Sturm beschädigt wird?

"Beschädigte Fahrräder sind ein Fall für die Hausratversicherung, in den meisten Fällen muss das Rad allerdings im versicherten Gebäude (z.B. Fahrradkeller) stehen, um mitversichert zu sein", erklärt Versicherungsexperte Straub. Dort sind Sturmschäden allerdings eher selten.

Auch, wenn das Fahrrad nicht im Keller steht und durch einen Sturm beschädigt wird, kann die Versicherung die Kosten für einen Schaden übernehmen - allerdings nur, wenn Sie eine Zusatzklausel im Vertrag abgeschlossen haben.

Muss ich für die Reparatur aufkommen, wenn ein Blumentopf von meinem Balkon ein Auto trifft?

Wenn durch den herunterfallenden Gegenstand das Eigentum Ihres Nachbar beschädigt wird, springt die Haftpflichtversicherung ein - allerdings nicht in jedem Fall.

"Hier muss man schauen, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt und die private Haftpflichtversicherung eintritt - das muss aber im Einzelfall entschieden werden", sagt Straub. Im Zweifelsfall sollten Sie lose Gegestände bei Sturm ohnehin vom Balkon holen und sicher verstauen.

Ähnlich ist die Lage, wenn Ihr Fahrrad durch den Sturm auf ein Auto fällt. Auch das kann ein Fall für die Haftpflicht sein - allerdings ist auch hier entscheidend, ob Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben oder nicht.

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