Virtuelle Sitzungen nicht zulässig
Das Innenministerium hat dem BR bestä-
tigt, dass auch in Zeiten der Corona-
Pandemie virtuelle Gremiensitzungen auf
kommunaler Ebene nicht zulässig sind.
Die Präsenzpflicht, der sogenannte Sit-
zungszwang, und der Grundsatz der Öf-
fentlichkeit schlössen öffentliche Sit-
zungen als Video- oder Telefonkonferen-
zen aus, erklärte das Ministerium. Vie-
le Gemeinderäte wichen derzeit auf Hal-
len aus, um bei ihren Beratungen genü-
gend Abstand einhalten zu können.
Baden-Württemberg hatte virtuelle Sit-
zungen im Mai 2020 zugelassen. Bayeri-
sche Gemeinden forderten Entsprechendes