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CITES, IUCN, IPBES Das Who's who im Artenschutz

Mal ist es eine UN-Resolution gegen Wilderei, dann der Anhang des Washingtoner Artenschutzabkommens, ein Kongress der IUCN oder die Konferenz von CITES. Klar, immer geht es dabei um Artenschutz - aber wer ist da eigentlich wer?

Stand: 09.08.2022 15:45 Uhr

Bruno Oberle,  geschäftsführender Generaldirektor der Weltnaturschutzorganisation IUCN, während einer digital zugeschalteten Rede auf einem Kongress im Jahr 2021 in Kunming, China. | Bild: picture alliance /Xinhua News Agency/Chen Yehua

Die einen erstellen Rote Listen bedrohter Arten, die anderen erlassen tatsächlich Verbote, um gefährdete Pflanzen- und Tierarten zu schützen. Mal sind es internationale, mal deutsche oder regionale Institutionen - wir stellen Ihnen die wichtigsten hier vor.

CITES steht für die "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora", zu deutsch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Oft spricht man auch vom Washingtoner Artenschutzabkommen, denn der Beginn von CITES war der 3. März 1973, als 80 Staaten dieses in Washington unterschrieben, um den Handel mit gefährdeten Arten zu kontrollieren. Das Abkommen trat am 1. Juli 1975 in Kraft.

Es ist nicht bei einer einmaligen Unterschriftensammlung geblieben: Entstanden ist aus dem Abkommen die internationale Organisation CITES unter Verwaltung der UNEP, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen. Sitz des CITES-Sekretariats ist in Genf. Bis Januar 2022 haben 184 Länder das Abkommen unterzeichnet. Deutschland ist seit 1976 dabei.

In internationalen Artenschutzkonferenzen, die etwa alle drei Jahre stattfinden, sollen immer mehr Arten unter den Schutz des Abkommens gestellt werden. Mehr als 37.000 Tier- und Pflanzenarten finden sich auf drei verschiedenen CITES-Listen: Arten im "Appendix I" (Appendix: dt. Anhang) dürfen demnach überhaupt nicht gehandelt werden, weil sie vom Aussterben bedroht sind, etwa Gorillas oder Wale. Wer im "Appendix II" steht, ist noch nicht vom Aussterben bedroht, aber durch den Handel gefährdet, wie etwa Falken oder Alpenveilchen. Bei ihrer Ein- und Ausfuhr muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Bestand durch den vorliegenden Handel nicht gefährdet wird. Eine dritte Liste, der "Appendix III" versucht Arten gezielt in einzelnen Ländern mit nationalen Sonderregelungen zu schützen – beispielsweise den Königsgeier aus Honduras.

Die Pflanzen- und Tierarten, die sich auf den drei Listen von CITES befinden, sind nicht diesselben wie auf der Roten Liste der IUCN. Damit eine Tierart auf einen Appendix von CITES kommt, müssen sich die Nationen erst darauf einigen, die gefährdete Tierart auch zu schützen.

Auch im Rahmen der Vereinten Nationen, dem Bündnis von 193 Staaten, finden alle zwei Jahre Artenschutzkonferenzen statt, basierend auf der Artenschutzkonvention aus dem Jahr 1992, die im brasilianischen Rio de Janeiro unterzeichnet wurde. Darin verpflichtet sich der überwiegende Teil der UN-Mitgliedsstaaten, Biodiversität zu schützen.

Die IUCN (International Union for Conservation of Nature), die Weltnaturschutzunion, wurde 1948 im französischen Fontainebleau gegründet. Seit 1956 ist der Sitz in Gland in der Schweiz. Sie zählt mehr als 1.400 Organisationen als Mitglieder, die aus über 170 Ländern kommen. Etwa 15.000 Wissenschaftler und Experten arbeiten in sechs Kommissionen zu Themen wie Artenschutz, Schutz und Entwicklung von Ökosystemen, Wald-, Wasser- und Meeresschutz, Gesetzgebung oder soziale und ökonomische Faktoren, die die Natur beeinflussen.

Die IUCN erstellt und aktualisiert die internationale Rote Liste, die Artenschutz-Kongressen als Grundlage dienen. Die Aufnahme einer Art hat noch keinerlei Auswirkungen - weder auf Gesetze noch Schutzmaßnahmen. Die Rote Liste ist gewissermaßen eine Datenbank mit Warnblinkanlage: Hier sollen die aktuellsten Daten im Arten-Monitoring zusammenfließen und vor Gefährdung von Arten gewarnt werden.

Der Weltbiodiversitätsrat (IPBES = Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) setzt sich seit 2012 für den Erhalt der Biodiversität, der biologischen Vielfalt, ein. Die Vereinten Nationen beschlossen bei einer Regierungskonferenz im Juni 2010, den IPBES einzurichten. Im April 2012 wurde der Rat von der Staatengemeinschaft formell gegründet.

Der Weltbiodiversitätsrat IPBES erstellt zum Beispiel wissenschaftliche Gutachten zu Biodiversität und Ökosystemen oder erarbeitet Methoden zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung lebenswichtiger Naturschätze. Mit Berichten und Empfehlungen, für die oft Hunderte von Experten und Tausende von wissenschaftlichen Veröffentlichungen konsultiert werden, berät der IPBES unabhängig und objektiv Regierungen in Sachen Umweltpolitik. Ziel ist es, die Expertise aus den verschiedensten Wissenschaftsdisziplinen zu vereinen und weiterzugeben. Eigene Forschungsarbeiten führt der IPBES nicht durch.

Die Bonner Konvention (Convention on Migratory Species, CMS) ist ein Übereinkommen zum Schutz wandernder Tierarten über politische Grenzen hinweg. Weltweit gibt es mehrere Tausend Tierarten, die sich regelmäßig und vorhersehbar zu Nahrungs-, Fortpflanzungs-, Nist- oder Überwinterungsorten aufmachen. Die bedeutendste Gruppe bilden die Zugvögel - die ihre Wanderung oft nicht überleben, weil sie in vielen Ländern gejagt werden.

Das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten wurde auf Initiative Deutschlands ins Leben gerufen und am 23. Juni 1979 in Bonn unterzeichnet. Am 1. November 1983 trat es in Kraft. Seither haben es mehr als 120 Länder unterzeichnet. Die Vertragsstaaten kommen alle drei Jahre zusammen, um künftige Maßnahmen zu beschließen. Das Sekretariat des Übereinkommens sitzt in Bonn und wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) getragen.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die Behörde des Bundesumweltministeriums, die für Naturschutzprojekte, Studien oder auch Genehmigung von Import und Export geschützter Arten zuständig ist. Das BfN veröffentlicht die Rote Liste für Deutschland und koordiniert Programme zur biologischen Vielfalt.

Auf Landesebene gibt es für die einzelnen Bundesländer entsprechende Landesämter, die für bestimmte Fach- und Vollzugsaufgaben zuständig sind.

Außerdem gibt es zahlreiche Verbände und Vereine, die sich im Naturschutz stark machen, auf internationaler Ebene (wie beispielsweise Greenpeace, BirdLife International oder WWF), deutschlandweit (Deutscher Alpenverein, BUND, NABU; organisiert im Dachverband Deutscher Naturschutzring DNR) oder auf Landesebene (wie den Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV)).


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