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Rappenalptal Verwaltungsgerichtshof kritisiert Landratsamt

Ein Beitrag von: Scheule, Christoph

Published at: 19-1-2023

Um Videos oder Audios abzuspielen, benötigen Sie einen Browser, der HTML5-Video abspielen kann oder eine aktuelle Version des kostenlosen Adobe Flash Players sowie aktiviertes JavaScript. 04.12.2022, Bayern, Oberstdorf: Der durch Flußbaumaßnahmen begradigte Rappenalpbach im Rappenalptal. Die Baggerarbeiten haben den Fluß auf eineinhalb Kilometer Länge weitgehend zerstört. Bisher geht die Polizei davon aus, dass die Alpgenossenschaft keine behördliche Genehmigung für die Arbeiten an dem Gewässer hatte. Zu welchem Zwecke der Bereich am Bach ausgebaggert wurde, blieb zunächst unklar.      (zu dpa "Allgäuer Wildbach ausgebaggert - Polizei erwartet lange Ermittlungen") Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Bild: dpa-Bildfunk/Karl-Josef Hildenbrand

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Beschwerdeverfahren über den Eilantrag der Alpgenossenschaft gegen eine Anordnung des Landratsamtes eingestellt. In der Begründung kommt das Landratsamt nicht gut weg.


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