Bayern 2 - Das Kalenderblatt


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4. Januar 1783 Anna Göldi, "Hexe" als Justizmordopfer

Was mag wohl in den Köpfen der Glarner Ratsmitglieder vor gegangen sein, als sie Anna Göldi als Hexe verurteilten? Am 4. Januar 1783 gebrauchte der "Reispostkurier" für ihren Fall zum ersten Mal den Ausdruck "Justizmord".

Stand: 04.01.2012 | Archiv

04 Januar

Mittwoch, 04. Januar 2012

Autor(in): Silke Wolfrum

Sprecher(in): Hans-Jürgen Stockerl

Redaktion: Thomas Morawetz

Justizmord ist in den Schlagzeilen der Presse ein leider recht geläufiges Wort und das schon seit über 200 Jahren. Am 4. Januar 1783 wird der Begriff "Justizmord" zum ersten Mal im Hamburger "Reichspostreuter" verwendet. Sein Autor hat es eigens erfunden, um einen Sachverhalt zu beschreiben, der uns heute noch die Haare zu Berge stehen lässt. Geht es doch um nichts weniger, als die Hinrichtung der letzten Hexe Europas, die natürlich keine war.

Stecknadeln in der Morgensuppe?

Anna Göldi war eine Dienstmagd bei der vornehmen Familie Tschudi im Schweizer Kanton Glarus. Die sechs Kinder der Tschudis, um die sie sich kümmert, beschreibt sie selbst als "meisterlos" und "unerzogen". Vor allem die 8-jährige Anna Megeli, der Liebling der Mutter, macht ihr das Leben schwer. Als das Mädchen ihr immer wieder die Haube vom Kopf reißt, gibt Anna Göldi ihr schließlich ein "Püfli", einen Klaps. Die Mutter erfährt davon und schilt die Magd aus.

In den folgenden Tagen findet das Mädchen immer wieder Stecknadeln in ihrer von der Magd zubereiteten Morgensuppe. Anna Göldi, zur Rede gestellt, weist die Tat von sich. Trotzdem wird sie entlassen. Eine Woche später bekommt die kleine Anna Megeli merkwürdige Zuckungen, ihr rechtes Bein ist gelähmt, schließlich erbricht sie bei einem Hustanfall mehrere Stecknadeln. Herr Tschudi holt sich Rat bei einem so genannten Teufelsbanner und Vieharzt, der auch prompt feststellt, dass Anna Megeli Opfer einer Hexe geworden ist. Und nicht nur das: Nur die Verursacherin der Leiden könne das Mädchen wieder heilen.

Der Vater, ein naturwissenschaftlich gebildeter Arzt sowie Richter, zweifelt keine Sekunde an dieser Aussage und erwirkt, dass Anna Göldi steckbrieflich gesucht und bald gefunden wird. Seine Tochter erzählt inzwischen, die Magd habe ihr in ihrer Kammer ein "Leckerli" gegeben und ihr an dem nun erkrankten Bein entlang gestrichen. Am Boden sei ein Mann ohne Arme und Beine herumgekrochen.

Nun "bittet" man die Gefangene Göldi, das Mädchen wieder gesund zu machen, so komme sie selbst auch schneller frei.

Fantasien eines 8-jährigen Kindes

Anna Göldi will nicht, fügt sich dann und tatsächlich, nach einer kurzen Massage kann das Kind wieder stehen. Damit aber - so die öffentliche Meinung - hat Anna Göldi ihre Schuld erst recht bewiesen. Man verhört sie stundenlang. Schließlich wird sie gefoltert. Die Fantasien des 8-jährigen Kindes werden akribisch ernst genommen und erst als die geschundene Magd alles haargenau so gesteht, wie es das Kind behauptet hat, lässt man von ihr ab. Nach viermonatiger Tortur verurteilt sie der evangelische Glarner Rat - der für die Nicht-Glarnerin gar nicht zuständig ist - zum Tod durch das Schwert. Und damit tritt ein, was frei denkende Zeitgenossen nicht für möglich gehalten hätten. Pfarrer Ulrich von Zürich zum Beispiel warnt seine Glarner Amtskollegen: "Meine Herren von Glarus, bedenken Sie wohl, was Sie tun. Sie sind in Gefahr, dem ganzen Helvetien ein großes Lachen zuzubereiten."

 Anna Göldi ist das Lachen schon lange vergangen. Im Juni 1782 schlägt man ihr den Kopf ab. 1782! Im wohlhabenden, protestantischen und industriell weit entwickelten Glarus spricht man vom Zeitalter der Aufklärung.

226 Jahre nach ihrer Hinrichtung wird Anna Göldi von der Glarner Regierung rehabilitiert. Ihr Prozess wird offiziell als "Justizmord" bezeichnet. Ein Wort kommt zu seinem Recht. Der Fall Anna Göldi ist abgeschlossen. Justizmorde gibt es aber immer noch.


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