Was nach dem Hirntod passiert Nicht immer werden die Geräte gleich abgestellt
Extrem selten kommt es vor, dass die Ärzte die intensivmedizinische Behandlung einer Hirntoten fortsetzen, weil eine Schwangerschaft besteht. In solch einem Fall stellt sich die Frage: Kann die Schwangerschaft künstlich aufrechterhalten werden, bis das Kind lebensfähig ist? Intensivmedizinisch ist das für einen gewissen Zeitraum möglich, wenn die Schwangerschaft bereits weiter fortgeschritten ist.

Ausschlaggebend für den Erhalt der Schwangerschaft ist – neben der Sicherstellung der Sauerstoffversorgung und des Kreislaufs - die Gebärmutter mit allen Hormonen, die dort gesteuert und gebildet werden, nicht das Gehirn.
Der Vater muss letztlich die Entscheidung treffen
Die Entscheidung, ob die Intensivtherapie bei einer bestehenden Schwangerschaft künstlich fortgeführt wird, muss letztlich der Vater treffen. Er wird dabei in der Regel von den Ethikkommissionen der entsprechenden Klinik unterstützt. Wichtig dabei ist, in welcher Phase der Schwangerschaft sich die Verstorbene befindet: Je weiter diese fortgeschritten ist, desto eher werden die Ärzte die Empfehlung aussprechen, das Kind im Körper der Verstorbenen noch reifen zu lassen und hoffentlich gesund zur Welt zu bringen.
Organspender
Doch meist sind es weit weniger dramatische Fälle, in denen die Ärzte den Kreislauf des Hirntoten noch eine Weile aufrecht erhalten: etwa, wenn der Patient als Organspender in Frage kommt.
Kommt der Tote als Organspender in Frage?
Doch meist sind es weit weniger dramatische Fälle, in denen die Ärzte den Kreislauf des Hirntoten noch eine Weile aufrecht erhalten: etwa, wenn der Patient als Organspender in Frage kommt.
Welche Patienten das sind, ist nicht immer sofort klar. Manchmal wissen die Ärzte davon, weil der Patient das Thema vor seinem Tod angesprochen und seinen Willen zur Organspende geäußert hat. Eventuell trägt er auch einen Organspendeausweis bei sich, auf dem er sich zur Organspende bereit erklärt hat. Ist nichts bekannt, muss der mutmaßliche Wille des Verstorbenen von den nächsten Angehörigen erfragt werden. Für die Angehörigen ist es eine enorme Erleichterung, wenn sie in ihrem Schmerz und der Trauer nicht nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt werden müssen, weil es eine klare Willensäußerung zur Organspende gibt.
"Der Tod ist meist ein plötzliches Ereignis, das nicht absehbar war. Die Angehörigen sind in der Regel mit der Situation überfordert."
Prof. Dr. Bruno Meiser, Leiter Transplantationszentrum München der LMU
Prof. Dr. Bruno Meiser schätzt, dass nur rund zehn Prozent aller Patienten, die auf der Intensivstation am Hirntod versterben, einen Organspendeausweis bei sich tragen. Umfragewerte, nach denen jeder dritte Deutsche einen Organspendeausweis im Geldbeutel hat, hält er für übertrieben. In der Klinik jedenfalls ist in rund 90 Prozent der Fälle der Wille des Patienten zur Organspende unklar, und es sind die Angehörigen, die dann auch noch diese Entscheidung treffen müssen.
Liegt eine Einwilligung zur Organspende vor, wird nach der Feststellung des Hirntodes die intensivmedizinische Behandlung noch so lange fortgeführt, bis es zur operativen Organentnahme kommt. Die Organe sind so bis zum Schluss durchblutet und mit Sauerstoff versorgt und kommen damit für eine Spende überhaupt erst in Frage.
Absprachen? Gibt es nicht.
Eine Absprache zwischen den Intensivmedizinern und den Zentren für Organtransplantationen gibt es nicht. Erst wenn der Hirntod feststeht und klar ist, ob der Patient seine Organe spenden wollte, informieren die Ärzte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), eine unabhängige Stiftung, die alles weitere organisiert. Durch diese klare Trennung sind etwaige Bedenken in der Bevölkerung also unnötig, die Ärzte würden ihre Therapie danach ausrichten, ob ein Patient als Spender in Frage kommt.
Die DSO informiert letztlich auch das europaweite Netzwerk Eurotransplant, das sich um die Organvergabe kümmert. In der Regel sind die Empfänger für die Organe nicht in derselben Klinik stationiert.