Bayern 2 - Zeit für Bayern


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Moderne Flurbereinigung Die Suche nach dem Dorf der Zukunft

Das Bundesgesetz zur Flurbereinigung ist ein Regelwerk mit 159 Paragrafen und versteht sich als Basis für die ländliche Entwicklung. Es geht um die Verbesserung der Agrarstruktur. Im Fokus stehen der Umwelt- und der Gewässerschutz, die Landschaftspflege und die Dorferneuerung.

Von: Lorenz Storch

Stand: 08.09.2023 | Archiv

Es war die letzte Amtshandlung von König Ludwig II. Am 29. Mai 1886 unterschrieb der Monarch das Gesetz zur Flurbereinigung in Bayern. Danach wurde er für verrückt erklärt. Der ursprüngliche Zweck der Flurbereinigung war die Zusammenlegung zersplitterter landwirtschaftlicher Flächen. Mit wenigen Ausnahmen ist diese Aufgabe nach über 130 Jahren erledigt.

Wozu braucht es das Gesetz noch?

Heute ist die Flurbereinigung das Instrument zur Förderung der ländlichen und wirtschaftlich schwachen Gebiete. Auch der Name hat sich geändert. Statt der früher zuständigen Flurbereinigungsbehörden arbeiten nun sieben regionale "Ämter für ländliche Entwicklung" an einer sinnvollen Bodenordnung und einer Angleichung der Lebensverhältnisse. Neben dem Wasser- und Wegebau, die früher schon eine Rolle spielten, geht es um die Wohlfühlqualität auf dem Land, um nahe Arbeitsplätze, Schulen, Ärzte, schicke Läden - kurz: um das Dorf der Zukunft.

Natur oder Gewerbepark?

Die Ämter für ländliche Entwicklung haben sich den Umweltschutz auf die Fahnen geschrieben. Flurbereinigung im 21. Jahrhundert bedeutet nicht mehr Reißbrettlandschaft und Begradigung, sondern die Fluren überhaupt zu erhalten. Dazu gehört auch, dem Flächenfraß durch immer neue Gewerbeparks Einhalt zu gebieten.

"Es geht um das Thema Flächenmanagement. Dass ein ressourcenschonender Umgang mit dem Gut Boden zu praktizieren ist … In den vergangenen Jahren war es ein klassisches Bild, dass man Wiesen sieht, auf denen Tafeln stehen mit x Quadratmeter und einer Telefonnummer. Das war eben die vermeintliche Entwicklungspolitik vergangener Jahre."

Michael Breitenberger vom Amt für ländliche Entwicklung in Oberfranken.

Vor zehn Jahren haben sich 18 oberfränkische Kommunen zur ILE, zur Integrierten Ländlichen Entwicklungsregion Wirtschaftsband A 9 Fränkische Schweiz, zusammengeschlossen. Die Gemeinden stehen nicht in Konkurrenz zueinander. Sie haben einen regionalen Gewerbeflächenpool ausgewiesen und können Investoren, je nach Anspruch, ein verträgliches Angebot machen. Klappt der Deal, teilen sich die Mitglieder die Gewerbesteuer.


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