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Prinzipien des deutschen Strafrechts Glossar

Stand: 10.10.2014 | Archiv

BegriffErklärung
Öffentliches RechtAlle Rechtssätze, die die staatliche Organisation und das Verhältnis Bürger-Staat regeln, sind im öffentlichen Recht erfasst. Zum öffentlichen Recht zählen das Staats- und Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Prozessrecht (mit Zwangsvollstreckungsrecht) und das Strafrecht.
StrafeDie Strafe wird über einen Gesetzesbrecher verhängt als Ausdruck der Missbilligung der Tat und als Mittel der Abschreckung. Der Täter - und andere - sollen von einer künftigen Übertretung der durch die Strafvorschriften geschützten Verhaltensanordnungen abgehalten werden.
Strafgesetzbuch (StGB)Im deutschen Strafgesetzbuch von 1871 (seither gab es mehrere Strafrechtsreformgesetze, das sechste wurde 1998 vom Bundestag beschlossen) sind Rechtsnormen für Straftatbestände und die entsprechenden Strafandrohungen gesammelt. Voraussetzungen und Folgen von Straftaten regelt der "Allgemeine Teil"; mit den einzelnen strafbaren Handlungen und den dazugehörigen Strafrahmen befasst sich der "Besondere Teil".
StrafrechtEin staatlich geordnetes Zusammenleben braucht Regeln. Im Strafrecht sind die Rechtsnormen enthalten, die gemeinschaftsschädliche Verhaltensweisen mit Sanktionen/Strafen (Freiheitsentzug, Geldstrafe) und sichernden Maßregeln (zum Beispiel Anstaltsunterbringung) bedrohen.
StrafverfahrenDas Strafverfahren, auch Strafprozess, ist ein förmliches Verfahren zur Entscheidung über das Vorliegen strafbarer Taten und zur Festsetzung der entsprechenden Strafen. Grundlage bilden die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. Ein Strafverfahren verläuft in drei Schritten:
1. Erhält ein Staatsanwalt Kenntnis von einer Straftat, hat er das Ermittlungsverfahren zu eröffnen (Offizialprinzip), den Sachverhalt zu klären und die Ermittlungen bis zur Einstellungs- oder Verhandlungsreife zu führen.
2. In einem Zwischenverfahren entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
3. Das Hauptverfahren wird durch die Hauptverhandlung bestimmt, die in der Regel mit einem Urteilsspruch und gegebenenfalls mit der Festlegung des Strafmaßes abgeschlossen wird. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. (Quelle: BPB)
Täter-Opfer-AusgleichKommt es zu einem Täter-Opfer-Ausgleich, muss sich der Täter sich mit dem Opfer und dem Leid, das er ihm zugefügt hat, auseinandersetzen (zum Beispiel durch Gespräche, Anti-Aggressionstraining, Psychotherapie). Er wird dadurch angeregt, sich mit seinem Tun eingehend zu befassen. Zusätzlich zahlt der Täter Geld an das Opfer oder arbeitet unbezahlt und lässt den Lohn dem Geschädigten zukommen. Kommt es zu einem richterlichen Schuldspruch, wird das Gericht in der Strafe das Bemühen des Täters um Schadenswiedergutmachung berücksichtigen (§ 46 StGB).

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