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Das Thema Bußsakrament der katholischen Kirche

Stand: 22.02.2012 | Archiv

Während die evangelische Kirche die Vergebung in die Liturgie integriert, praktiziert die katholische Kirche ein eigenes Bußsakrament, das fünf wesentliche und unverzichtbare Schritte umfasst:

1. Die Erkenntnis der Schuld

Im Akt der Gewissensprüfung rückt der Mensch die in der Sünde verschobenen Verhältnisse wieder zurecht. Er begreift sich erneut als ein Geschöpf Gottes, dem er Gehorsam schuldet; er relativiert seinen Anspruch auf Selbstbestimmung und erkennt, dass er Schuld auf sich geladen hat; er gesteht ein, dass er diese Schuld nicht aus eigener Kraft, sondern nur durch die Gnade Gottes tilgen kann. Da der Mensch danach verlangt, sein Leben zu ändern und dabei auf die Gnade Gottes vertraut, scheint in der Erkenntnis des Bösen zugleich auch die Alternative des Guten auf.

2. Die wahre Reue

Die Erkenntnis der Schuld führt zur Reue, zur "Zerknirschung des Herzens" (contritio cordis), zur "Seelenpein" (animi cruciatus)", zur Herzensrührung (compunctio cordis). Echte Reue ist somit das seelische Erlebnis der "Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen". Um wirksam zu sein, muss sie von "Beweggründen getragen sein, die aus dem Glauben kommen. Wenn die Reue von der Liebe zu Gott eingegeben ist, wird sie vollkommen genannt, wenn sie auf anderen Motiven beruht, nennt man sie unvollkommen."

3. Das Bekenntnis der Schuld

Die Lippenbeichte (confessio oris) ist das Sündengeständnis vor dem Priester und ein wesentliches Element des Bußsakraments. Denn im gesprochenen Wort übernimmt der Mensch die volle, bewusste Verantwortung für sein Handeln und bekennt seine Verfehlung auch vor der Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen.

4. Die Genugtuung

Die Genugtuung durch Werke (satisfactio operum) ist jener Teilbereich der Buße, der am ehesten mit dem weltlichen Bußbegriff überstimmt und oft verkürzend für das gesamte Bußsakrament steht. Um seine Sünden wieder gutzumachen und sich wieder an die von Gott und Kirche geforderten Verhaltensweisen zu gewöhnen, muss der Gläubige eine aktive Genugtuung leisten. Diese Sühne kann in einem Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am Nächsten, im freiwilligen Verzicht, im Opferbringen und in der geduldigen Annahme schwerer Lebensumstände bestehen.

5. Die Lossprechung

In der sakramentalen Lossprechung (absolutio) des Priesters gewährt Gott dem Beichtenden "Verzeihung und Frieden". Als Sakrament in Vollmacht gespendet, ist die Absolution nicht Menschen-, sondern Gotteswerk und daher eine Versöhnung mit Brief und Siegel. Wer sie erhalten hat, kann sich ihrer geistlichen Wirkungen gewiss sein. Zu den wesentlichen Tröstungen der Buße gehören:

  • die Versöhnung mit Gott und das Wiedererlangen der Gnade;
  • die Versöhnung mit der Kirche;
  • der Erlass der ewigen Strafe, der man durch Todsünden verfällt;
  • der wenigstens teilweise Erlass der zeitlichen Strafen, die aus der Sünde folgen;
  • der Friede und die Ruhe des Gewissens sowie der geistliche Trost;
  • das Wachstum der geistlichen Kräfte und "Stärkung für den christlichen Kampf".

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