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Tu Buße Glossar

Stand: 22.02.2012 | Archiv

BegriffErklärung
Augsburger BekenntnisDas von Melanchthon verfasste und von Luther gebilligte Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana) wurde am 25. Juni 1530 im Beisein Karls V. vor dem Augsburger Reichstag verlesen. Die Confessio Augustana fasst wesentliche Aussagen der reformierten Lehre zusammen und gilt bis heute als grundlegende Bekenntnisschrift der reformatorischen Kirchen. Die aktuelle Fassung besteht aus 28 Artikeln, von denen die ersten 21 die Lehre Luthers darlegen, die übrigen Artikel befassen sich mit den Missbräuchen in der katholischen Kirche.
SakramentSakramente sind sichtbare Zeichen der verborgenen Heilswirklichkeit. Sie sind "Zeichen und Werkzeuge, durch die der Heilige Geist die Gnade Christi, der das Haupt der Kirche ist, in der Kirche, die sein Leib ist." (Katechismus der Katholischen Kirche).
Zu jedem Sakrament gehört ein äußeres Zeichen, durch das eine bestimmte innere Gnade angedeutet und zugleich auch mitgeteilt wird. Diese heiligen, Gnade spendenden Zeichen sind nach der Lehre der katholischen Kirche von Christus eingesetzt.
Die römisch-katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Bußsakrament, Krankensalbung, Weihesakrament, Ehe. Mit Ausnahme der Nottaufe können Sakramente nur von geweihten Amtsträgern gespendet werden.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche erkennt als Sakramente im strengen Sinn lediglich die Taufe und das Abendmahl an. Nach lutherischer Auffassung sind die Sakramente "Zeichen und Zeugnis" des göttlichen Willens, durch die der Glaube einerseits geweckt, andererseits auch gestärkt wird. Gleichzeitig fordern die Sakramente auch den Glauben, da nur der Glaube das Heil im Sakrament ergreifen kann.
Das vierfache "solus"Der Grundgedanke der Reformation besteht in einer Rückbesinnung auf die alleinige Heilswirklichkeit der Bibel und in der Verurteilung der verweltlichten Praktiken der katholischen Kirche, die sich nach Luthers Auffassung oftmals neben oder sogar über Christus stellte. Die wesentlichen Kritikpunkte sind in vier "solus"-Aussagen, also Alleinstellungsmerkmalen, gebündelt.
• sola scriptura: allein die Schrift (ist die Grundlage des christlichen Glaubens nicht die Tradition)
• solus Christus: allein Christus (nicht die Kirche) hat Autorität über Gläubige
• sola gratia: allein durch Gnade Gottes (wird der Mensch errettet nicht durch eigenes Tun)
• sola fide: allein durch den Glauben wird der Mensch gerechtfertigt (nicht durch gute Werke)
Personen
NameWerdegang
Tetzel, JohannDer Dominikanermönch Johann Tetzel wurde um 1465 in Pirna geboren und war ab 1504 als Ablassprediger in verschiedenen deutschen Ländern tätig. 1517 ernannte ihn Erzbischof Albrecht II. von Mainz und Magdeburg zum Unterkommissar für den Ablasshandel der Kirchenprovinz Magdeburg. Die Hälfte der von Tetzel erzielten Einnahmen wurde nach Rom abgeführt, um den Bau der Peterskirche zu finanzieren. Die andere Hälfte behielt Erzbischof Albrecht II. ein, um seine Schulden bei den Fuggern abzubezahlen. Der mit Tetzel verbundene Spruch "wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel" springt, wurde ihm fälschlich zugeschrieben. Tetzels überaus erfolgreiches Wirken (seine Ablassbriefe vergaben unter anderem Meineid und Kirchenraub für neun Dukaten)

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