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06.06.1789 Der Herzog von Württemberg erlässt eine Spatzensteuer

Ein Beitrag von: Frühbeis, Xaver

Stand: 06.06.2016 | Archiv

Um Videos oder Audios abzuspielen, benötigen Sie einen Browser, der HTML5-Video abspielen kann oder eine aktuelle Version des kostenlosen Adobe Flash Players sowie aktiviertes JavaScript. Der Herzog von Württemberg erlässt eine Spatzensteuer (06.06.1789) | Bild: Tobias Kubald

Erhebungen für Mehrwert, Zucker, Licht? Gar für Spatzen? Da ist guter Rat ist teuer und nicht mal abzugsfähig von der Steuer. Autor: Xaver Frühbeis

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